23.03.2020

Gerichte in Sachsen arbeiten weiter

Amts- und Landgerichte sowie das Oberlandesgericht in Sachsen arbeiten weiter

In Sachsen arbeiten die Amtsgerichte, Landgerichte und das Oberlandesgericht trotz der nochmals verschärften Bedingungen aufgrund der Corona-Krise weiter. Allerdings ist der Besuchsverkehr nahezu vollständig eingeschränkt.

Verhandlungen finden nur noch statt, wenn dies unerlässlich ist. Die Entscheidung darüber liegt bei dem jeweils zuständigen Gericht. Über die Aufhebung und Verlegung von Terminen werden die Parteien gegebenenfalls kurzfristig benachrichtigt. Nicht abgesagte Termine finden statt. Im Zweifelsfall kann man sich vor der Anreise telefonisch beim Gericht erkundigen. Die Anreise zu diesen Terminen ist trotz der Ausgangsbeschränkungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Verfahrensbeteiligte zulässig. Es wird empfohlen, die Terminsladung mit sich zu führen. Diese muss auch am Einlass des Gerichts vorgezeigt werden.

Besucher müssen ihre Anliegen zunächst schriftlich oder telefonisch vorbringen. Sie werden grundsätzlich nur noch eingelassen, wenn sie zuvor einen Termin vereinbart haben, der zur Erledigung eines unaufschiebbaren Geschäftes notwendig ist. In diesem Fall müssen Sie sich ausweisen und in eine Besucherliste eintragen.

Für den internen Gerichtsbetrieb wurden zahlreiche Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass ein Infektionsrisiko auf das absolute Minimum begrenzt ist.

Der Präsident des Oberlandesgerichts, Gilbert Häfner, betont: »Gerade in Krisenzeiten ist das Funktionieren des Rechtsstaates unerlässlich. Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass die Gerichte alles dafür tun, um dies zu gewährleisten.«

Medieninformation Nr. 13/2020

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