27.05.2020

Löschung eines Accounts - zulässig?

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Terminhinweis: Löschung eines Accounts in sozialen Netzwerken zulässig?

Der 4. Zivilsenat verhandelt am Dienstag, dem 2. Juni 2020, über die Berufung eines eingetragenen Vereins gegen ein Urteil des Landgerichts Görlitz.

Der eingetragene Verein (Kläger) begehrt Rechtsschutz im Eilverfahren gegen die Löschung seiner Kundenkonten (»Accounts«) auf den von der Facebook Ireland Limited (Beklagte) betriebenen sozialen Netzwerken Facebook und Instagram.

Das Landgericht Görlitz hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Beklagte sei zur Deaktivierung des Kontos berechtigt gewesen, weil der Kläger die sogenannte Identitäre Bewegung unterstütze, bei der es sich um eine »Hassorganisation« im Sinne der Gemeinschaftsstandards von Facebook/Instagram handele.

Mit der Berufung macht der Kläger geltend, die Gemeinschaftsstandards der Beklagten, auf die sie die Deaktivierungen  gestützt habe, seien unwirksam, die verhängten Maßnahmen im Übrigen willkürlich und unverhältnismäßig. Weder könne er selbst als Hassorganisation angesehen werden, noch unterstütze er eine solche.

Aktenzeichen: 4 U 2890/19
E. e.V. ./. Facebook Ireland Limited
Termin: 02.06.2020, 12:00 Uhr, Saal 3.7

Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie musste die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zwischen den Zuschauern stark reduziert werden.

Interessierte Zuschauer werden angesichts der Corona-Pandemie gebeten, die Notwendigkeit eines Besuches der Verhandlung sorgsam abzuwägen.

Über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in einer Medieninformation, die über die Homepage des Oberlandesgerichts www.justiz.sachsen.de/olg/ einsehbar ist, berichtet werden.

Medieninformation Nr. 18/2020

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