Studium zur Rechtspflegerin und zum Rechtspfleger
Duales Studium zur Rechtspflegerin und zum Rechtspfleger
Unabhängigkeit - Verantwortung - Vielseitigkeit
Ihr Ziel ist es, selbstständig und eigenverantwortlich zu entscheiden? Sie sind kommunikativ und arbeiten auch gern im Team? Dann kommen Sie in die Justiz und werden RECHTSPFLEGERIN bzw. RECHTSPFLEGER!
Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger nehmen Sie Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in Ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Entscheidungen treffen Sie selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern - wie die Richterinnen und Richter - nur dem Gesetz unterworfen.