Studium zum Rechtspfleger_in
Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 der Fachrichtung Justiz (Rechtspfleger) dauert drei Jahre und beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Zu Beginn erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter_in.
Beamtinnen / Beamte auf Widerruf erhalten während des gesamten Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG).
Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit monatlich brutto 1.583,69 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anwärter / -innen einen Familienzuschlag (z.B. verheiratete Anwärter / -innen).
Durch diesen berufspraktischen Studiengang ist eine enge Verflechtung von Theorie und Praxis gewährleistet. Hierdurch werden die Anwärter / -innen in die Lage versetzt, das in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen.
Während des Vorbereitungsdienstes wechseln sich theoretische Studienabschnitte von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Praxisphasen von insgesamt 12 Monaten in verschiedenen Abteilungen der Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften ab. Nach einem ca. einwöchigen Einführungspraktikum, das einen Einblick in die Tätigkeit des Rechtspflegers gibt, folgt ein erster Studienabschnitt von elf Monaten. Nach fünf Praxismonaten bei einem Amtsgericht folgt der zweite zehnmonatige Studienabschnitt. Eine Praxisstation mit einer Dauer von sieben Monaten bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft und eine intensive Examensvorbereitung schließen die Ausbildung ab. Während der praktischen Studienabschnitte erhalten die Anwärter / -innen intensive IT-Schulungen in den Justizprogrammen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachstudien und Praxisphasen unterziehen sich die Anwärter / -innen der Rechtspflegerprüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung.
Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung können Sie im Rahmen verfügbarer Stellen in den sächsischen Justizdienst übernommen werden.
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erbringung einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung in Form einer Diplomarbeit verleiht die Fachhochschule den akademischen Grad »Diplom-Rechtspfleger / -in (FH).
Weitere Informationen zum Studium erhalten Sie auf der Seite der Hochschule Meißen (FH).
- Homepage der Hochschule Meißen
- Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
- Die Ausbildung und ihre Möglichkeiten im Überblick: