Der Beruf Rechtspfleger_in
Zu den Aufgaben des Rechtspflegers gehören:
- Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
- Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
- Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen,
- Handelsregister: Entscheidung über Eintragungen im Handels- / Vereinsregister,
- Grundbuchsachen: Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z.B. Hypotheken und Grundschulden),
- Zwangsvollstreckung: Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
- Kostensachen: Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten,
- Strafsachen: Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.
Das erwartet Sie nach dem Studium:
- Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Ernennung zum/zur Justizinspektor/in
- ein sicherer Arbeitsplatz mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- eigenverantwortliche und selbstständige Arbeit mit zahlreichen Einsatzmöglichkeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie beim Justizministerium
- Sie treffen unabhängige Entscheidungen nach dem geltenden Gesetz - ohne Weisung anderer
- es besteht die Möglichkeit zu herausgehobenen Tätigkeiten mit Führungsverantwortung in der Justizverwaltung, z.B. als Geschäftsleiter / -in, Bezirksrevisor / -in oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter / -in