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Der Beruf Rechtspfleger_in

    Zu den Aufgaben des Rechtspflegers gehören:

    • Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
    • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
    • Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen,
    • Handelsregister: Entscheidung über Eintragungen im Handels- / Vereinsregister,
    • Grundbuchsachen: Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z.B. Hypotheken und Grundschulden),
    • Zwangsvollstreckung: Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
    • Kostensachen: Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten,
    • Strafsachen: Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.

     

    Das erwartet Sie nach dem Studium:

    • Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Ernennung zum/zur Justizinspektor/in
    • ein sicherer Arbeitsplatz mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • eigenverantwortliche und selbstständige Arbeit mit zahlreichen Einsatzmöglichkeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie beim Justizministerium
    • Sie treffen unabhängige Entscheidungen nach dem geltenden Gesetz - ohne Weisung anderer
    • es besteht die Möglichkeit zu herausgehobenen Tätigkeiten mit Führungsverantwortung in der Justizverwaltung, z.B. als Geschäftsleiter / -in, Bezirksrevisor / -in oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter / -in

    Der Beruf Rechtspfleger/-in wird im folgenden Youtube-Video vorgestellt.

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