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Rechtsprechung

Entscheidungssammlung der Ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen
(Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte)

Entscheidungsanforderung

Die Übersendung einer nicht veröffentlichten anonymisierten Entscheidung ist grundsätzlich kostenpflichtig und setzt die Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. presserechtlicher oder wissenschaftlicher Natur) voraus. Ein formloses Ersuchen auf Übersendung einer nicht veröffentlichten anonymisierten Entscheidung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens an folgende E-Mail-Adresse richten: Presse@olg.justiz.sachsen.de.

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