Rechtsreferendariat
Willkommen auf der Website des Juristischen Vorbereitungsdienstes im Freistaat Sachsen
Der Juristische Vorbereitungsdienst ist die zweite Phase der juristischen Ausbildung, die Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der Ersten Juristischen Prüfung absolvieren. In zwei Jahren lernen Sie die verschiedenen Tätigkeitsfelder einer Juristin und eines Juristen in der Praxis kennen, werden von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern angeleitet und auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt an einem von vier Standorten: Dresden, Chemnitz, Leipzig oder Bautzen. Sachsen bietet Ihnen nicht nur eine hochwertige Ausbildung, sondern auch ein lebenswertes Umfeld mit vielfältigen kulturellen und landschaftlichen Angeboten.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Zulassungsverfahren sowie die Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen in Sachsen, einschlägige Vorschriften, Merkblätter und Antragsformulare sowie Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Für den Einstellungstermin 1. November 2026 ist aufgrund des Vorliegens von 344 Bewerbungen die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach §§ 61 ff. SächsJAPO erforderlich. Über die Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Sachsen ist dementsprechend anhand der gewichteten Bewerbungsliste zu entscheiden, die auf der Grundlage von § 61 Abs. 1 Satz 1 SächsJAPO erstellt wurde.
Voraussichtlich ab dem 28. August 2026 werden an diejenigen, die den angebotenen Ausbildungsplatz angenommen haben, die endgültigen Zulassungen postalisch versandt. Diese enthalten u.a. die Termine für die Einführungsveranstaltungen, dies wie folgt stattfinden werden:
am Landgericht Chemnitz am 27. Oktober 2026
am Landgericht Dresden am 30. Oktober 2026
am Landgericht Görlitz, Ausbildungsstandort Bautzen am 28. Oktober 2026
am Landgericht Leipzig am 23. Oktober 2026
Ab dem 24. August 2026 bis voraussichtlich Mitte Oktober 2026 läuft das Nachrückverfahren, in welchem weiteren Bewerberinnen und Bewerbern Ausbildungsplätze mit dem Ausbildungsbeginn 1. November 2026 angeboten werden. Die vorläufige Zulassung wird per E-Mail übersandt werden.
Bitte geben Sie uns unverzüglich eine Rückmeldung, ob Sie den angebotenen Platz annehmen wollen oder nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Hinweisblatt zum Auswahl- und Nachrückverfahren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter den Telefonnummern 0351/4461323, 0351/4461322 und 0351/4461320 zur Verfügung.


