Stammdienststellen, sonstige Auskunftsstellen
Ausbildungsgerichte - Stammdienststellen
In Ausbildungsfragen zur Zivil- und Strafstation sowie in Urlaubs- und Krankheitsfragen erhalten Sie Auskünfte von der Referendargeschäftsstelle und der Ausbildungsleiterin bzw. dem Ausbildungsleiter Ihres Ausbildungsgerichtes.
Die Ausbildung erfolgt an vier Ausbildungsgerichten (sogenannte Stammdienststellen).
Sonstige Auskunftsstellen
Neben den Stammdienststellen und dem Oberlandesgericht tragen noch weitere Institutionen zum Gelingen des Vorbereitungsdienstes bei.
So ist die Landesdirektion Sachsen zuständig für die Organisation des Unterrichts im öf-fentlichen Recht und die Zuweisung zur praktischen Ausbildung in der Verwaltungsstation sowie die Zuweisung zur praktischen Ausbildung in der Wahlstation, sofern diese im Bereich Verwaltung abgeleistet wird.
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen ist verantwortlich für die Organisation der Anwaltskurse I und II, die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unterrichtet werden. Bei der Suche nach einer praktischen Ausbildungsstelle hilft Ihnen die von der Rechtsanwaltskammer geführte Liste ausbildungsbereiter Kanzleien.
Zu den Aufgaben des Landesjustizprüfungsamtes gehört insbesondere die Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
Das Landesamt für Steuern und Finanzen ist für die Auszahlung der Bezüge verantwortlich, im Falle des Beamtenverhältnisses auf Widerruf auch für die Gewährung von Beihilfe sowie für die pauschale Beihilfe.
- Landesdirektion Sachsen
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Landesjustizprüfungsamt Sachsen
- Landesamt für Steuern und Finanzen