01.09.2020

Sitzplatzvergabe für Journalisten

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Sitzplatzvergabe für Journalisten im Staatsschutzverfahren gegen Gruppe Freital II

Im Strafverfahren gegen die »Gruppe Freital II« ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle Medienorgane, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, erhalten einen Sitzplatz. Die Hauptverhandlung beginnt am 7. September 2020 um 9.30 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden. Die Termine sind der Medieninformation Nr. 27/2020 des Oberlandesgerichts Dresden zu entnehmen.

1. Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1 - Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland:
a) epd/Landesdienst Ost, Büro Dresden
b) dpa

Gruppe 2 - öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit Sitz im Inland:
MDR

Gruppe 3 - öffentlich-rechtliche Hörfunksender mit Sitz im Inland:
MDR

Gruppe 4 - private Fernsehsender mit Sitz im Inland:
Landesstudio Ost GmbH Mediengruppe RTL

Gruppe 5 - private Hörfunksender mit Sitz im Inland:
./.

Gruppe 6 - Tageszeitungen mit einer ständigen Redaktion oder Verlagshauptsitz in Sachsen:
a) Sächsische Zeitung
b) BILD Dresden
c) Dresdner Morgenpost

Gruppe 7 - Sonstige Print- und Onlinemedien mit Sitz im Inland:
a) taz, die Tageszeitung
b) TAG24
c) AFP TV

Von den insgesamt 20 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane 11 Plätze fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus dem Kontingent nicht in Anspruch genommene sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

Die für Medienvertreter und Journalisten reservierten Plätze müssen bis spätestens fünf Minuten vor Sitzungsbeginn eingenommen worden sein, anderenfalls werden sie nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung an andere wartende Medienvertreter und Journalisten bzw. Zuschauer vergeben.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können am ersten Verhandlungstag, dem 7. September 2020 ab 8.00 Uhr im Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Dresden (Hammerweg 26, 01127 Dresden) unter Vorlage eines gültigen Personalausweis- oder Passdokumentes sowie des aktuellen Presseausweises oder einer aktuellen Arbeitgeberbestätigung abgeholt werden. Für die Ausstellung des Akkreditierungsnachweises ist ein Passbild oder ein einem Passbild vergleichbares Lichtbild beizubringen. Die Vorlage des Ausweises ist für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Medienvertretern/Journalisten in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen an dem genannten Tag abzuholen oder abholen zu lassen, können diese am 11. September 2020 in der Zeit von 8.15 Uhr bis 10.30 Uhr im Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Über die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird mit einer gesonderten Mitteilung informiert werden, sobald abschließende Regelungen getroffen worden sind.

4. Presseraum

Im Prozessgebäude stehen zwei Presseräume mit Arbeitstischen und Stromversorgung im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes zur Verfügung.

Entsprechend der sitzungspolizeilichen Anordnung ist es akkreditierten Medienvertretern und Journalisten gestattet, mobile Computer in den Sitzungssaal mitzunehmen und dort im Offlinebetrieb zu verwenden. Bild- und Tonaufnahmen sind innerhalb des gesamten Sicherheitsbereiches vollständig untersagt. Ausnahmen bestehen lediglich für den Foyerbereich unmittelbar vor den Presseräumen. Mobiltelefone sind im Saal nur in ausgeschaltetem Zustand zulässig.

5. Sonstige Hinweise

Im Gebäude finden nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung und der Hausordnung des Hausrechtsinhabers, des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden, umfangreiche Sicherheitskontrollen statt, die geraume Zeit in Anspruch nehmen werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird daher gebeten, mit entsprechend großem zeitlichen Vorlauf vor dem Verfahrensbeginn zu erscheinen.

Vorsorglich wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Dresden vor dem Prozessgebäude weder Parkflächen noch Stellflächen für Übertragungsfahrzeuge zur Verfügung stellen kann und diese im öffentlichen Bereich ortsnah nur eingeschränkt vorhanden sind.

Aktenzeichen: 4 St 1/20

Medieninformation Nr. 30/2020

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