06.08.2020

Strafverfahren gg Unterstützer d. Gr. Freital

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Strafverfahren gegen Unterstützer der sogenannten »Gruppe Freital«

Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden ist das Hauptverfahren gegen vier Angeklagte eröffnet worden, denen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine Beteiligung an verschiedenen Straftaten der sogenannten »Gruppe Freital« zur Last legt.

Mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil des Staatsschutzsenats vom 7. März 2018 (Az.: 4 St 1/16) sind sieben Männer und eine Frau als Hauptverantwortliche dieser als rechtsterroristische Vereinigung eingestuften Gruppierung jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Den jetzt angeklagten drei Männern und einer Frau wird vorgeworfen, sich als Mitglieder bzw. Unterstützer an einigen Taten der Gruppe beteiligt zu haben.

Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, 7. September 2020, 9.30 Uhr, im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden.

Folgende Fortsetzungstermine, die jeweils 9.00 Uhr beginnen, sind gegenwärtig geplant:

Freitag, 11. September 2020,
Montag, 14. September 2020,
Freitag, 18. September 2020,
Dienstag, 22. September 2020,
Mittwoch, 23. September 2020,
Freitag, 25. September 2020,

Montag, 12. Oktober 2020,
Freitag, 16. Oktober 2020,
Montag, 19. Oktober 2020,
Mittwoch, 21. Oktober 2020,

Montag, 02. November 2020,
Montag, 09. November 2020,
Freitag, 13. November 2020,
Freitag, 20. November 2020,
Mittwoch, 25. November 2020,
Donnerstag, 26. November 2020,

Freitag, 04. Dezember 2020,
Montag, 07. Dezember 2020,
Mittwoch, 09. Dezember 2020,
Montag, 14. Dezember 2020,
Mittwoch, 16. Dezember 2020,
Freitag, 18. Dezember 2020,

Donnerstag, 07. Januar 2021,
Freitag, 08. Januar 2021.

Weitere Fortsetzungstermine sind möglich.

Zur Bekanntgabe sitzungspolizeilicher Anordnungen sowie zur Unterrichtung über ein Akkreditierungsverfahren für Journalisten und Medienvertreter wird eine gesonderte Medieninformation erfolgen.

Aktenzeichen: 4 St 1/20

Medieninformation Nr. 27/2020

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