20.03.2020

Urteil gg Chemnitzer Gruppe möglich

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In dem Staatsschutzverfahren gegen die Chemnitzer Gruppe wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (vgl. Medieninformation Nr. 31/2019) wird möglicherweise das Urteil gesprochen werden.

Termin: Dienstagnachmittag, dem 24. März 2020

Der Sitzungstag beginnt um 9.30 Uhr Die Verhandlung soll zunächst mit weiteren Verteidigerplädoyers fortgesetzt werden. Dem würden sich die letzten Worte der Angeklagten anschließen.

Danach könnte im Laufe des Nachmittags das Urteil gesprochen werden, dies steht aber nicht fest.

Die Termine finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, statt.

Auf die für das Verfahren bestehenden Sicherheitsbestimmungen und die damit verbundenen umfangreichen Einlasskontrollen wird hingewiesen.

Die Verhandlung ist öffentlich. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie ist es dem Oberlandesgericht Dresden ein wichtiges Anliegen, alle rechtsstaatlichen Grundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr zu gewährleisten. Es wird durch geeignete Maßnahmen versucht, einer Ansteckungsgefahr zu begegnen. Dazu gehört auch die Reduzierung von Zuschauerplätzen im Verhandlungssaal, um einen Mindestabstand zu gewährleisten. Zudem werden Besucher dringend ersucht, die hygienischen Mindeststandards einzuhalten.

Aktenzeichen: 4 St 3/19

Medieninformation Nr. 12/2020

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