Rechtsreferendariat
Willkommen auf der Website des Juristischen Vorbereitungsdienstes im Freistaat Sachsen
Der Juristische Vorbereitungsdienst ist die zweite Phase der juristischen Ausbildung, die Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der Ersten Juristischen Prüfung absolvieren. In zwei Jahren lernen Sie die verschiedenen Tätigkeitsfelder einer Juristin und eines Juristen in der Praxis kennen, werden von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern angeleitet und auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt an einem von vier Standorten: Dresden, Chemnitz, Leipzig oder Bautzen. Sachsen bietet Ihnen nicht nur eine hochwertige Ausbildung, sondern auch ein lebenswertes Umfeld mit vielfältigen kulturellen und landschaftlichen Angeboten.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Zulassungsverfahren sowie die Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen in Sachsen, einschlägige Vorschriften, Merkblätter und Antragsformulare sowie Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Für den Einstellungstermin 1. Mai 2026 gingen innerhalb der Bewerbungsfrist 260 Bewerbungen ein. Es wird daher für die Besetzung der 165 Ausbildungsplätze ein Auswahlverfahren nach §§ 61ff SächsJAPO durchgeführt. Am 3. März 2026 werden per E-Mail die vorläufigen Zulassungen sowie die Schreiben zur Teilnahme am Nachrückverfahren versandt. Die Rückmeldefrist für die Annahme des angebotenen Platzes wird am 10. März 2026 enden. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Hinweisblatt zum Auswahl- und Nachrückverfahren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter den Telefonnummern 0351/446 1323, 0351/446 1322 und 0351/446 1320 gern zur Verfügung.


