Rechtsreferendariat
Willkommen auf der Website des Juristischen Vorbereitungsdienstes im Freistaat Sachsen
Der Juristische Vorbereitungsdienst ist die zweite Phase der juristischen Ausbildung, die Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der Ersten Juristischen Prüfung absolvieren. In zwei Jahren lernen Sie die verschiedenen Tätigkeitsfelder einer Juristin und eines Juristen in der Praxis kennen, werden von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern angeleitet und auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt an einem von vier Standorten: Dresden, Chemnitz, Leipzig oder Bautzen. Sachsen bietet Ihnen nicht nur eine hochwertige Ausbildung, sondern auch ein lebenswertes Umfeld mit vielfältigen kulturellen und landschaftlichen Angeboten.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Zulassungsverfahren sowie die Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen in Sachsen, einschlägige Vorschriften, Merkblätter und Antragsformulare sowie Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Für den Einstellungstermin 1. November 2026 ist aufgrund einer sehr hohen Zahl von Bewerbungen die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach §§ 61 ff. SächsJAPO erforderlich. Über die Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Sachsen ist dementsprechend anhand der gewichteten Bewerberliste zu entscheiden, die auf der Grundlage von § 61 Abs. 1 Satz 1 SächsJAPO erstellt wurde.
Das Nachrückverfahren dauert an, derzeit liegt die Notengrenze ohne besondere Umstände bei 7,65 Punkten.
Am 21. Oktober 2026 wird eine fakultative Onlinebegrüßungsveranstaltung stattfinden. Der Link wird Ihnen im Vorfeld per E-Mail gesandt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Hinweisblatt zum Auswahl- und Nachrückverfahren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter den Telefonnummern 0351/4461323, 0351/4461322 und 0351/4461320 zur Verfügung.


