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Mediation/Güteverfahren

Beim Sozialgericht Leipzig besteht die Möglichkeit, Rechtstreitigkeiten im Wege eines Güterichterverfahrens einvernehmlich zu lösen. Ein solches Verfahren ermöglicht die Konfliktbeilegung in Form der Mediation.

Das Güterichterverfahren ist ein Verfahren, in dem die Beteiligten unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten - der Güterichterin oder des Güterichters - versuchen, selbstbestimmte und allseits akzeptierte Lösungen für die dem Rechtstreit zugrunde liegenden, gegebenenfalls auch für weitergehende Probleme zu erarbeiten. Meist gelingt es, dadurch einvernehmliche und dauerhafte Ergebnisse zu erzielen, so dass auch mögliche "Folgeverfahren" vermieden werden können.

Das Güterichterverfahren ist in allen Streitsachen möglich, für die das Sozialgericht Leipzig zuständig ist. Das Angebot dieses Verfahrens richtet sich im Allgemeinen aber nur an Versicherte, die anwaltlich vertreten sind, um "Waffengleichheit" zwischen den Behördenvertretern und den Versicherten zu erzielen.

Das Güterichterverfahren kann sowohl von einem Beteiligten als auch von der Richterin oder dem Richter, die oder der für das Streitverfahren zuständig ist, angeregt werden. Es wird regelmäßig nur eingeleitet, wenn alle Beteiligten zustimmen. Die Führung dieses Verfahrens wird ausschließlich einer nicht zur streitigen Entscheidung des Verfahrens berufenen Güterichterin oder einem solchen Güterichter übertragen. Sollte das Güterichterverfahren zu keiner vollständigen Lösung des Konflikts führen, wird die Sache wieder in dem allgemeinen Verfahren fortgesetzt und dann ggf. abschließend streitig entschieden.

Welche Güterichterin oder welcher Güterichter in Ihrem Verfahren zuständig ist, entnehmen Sie bitte der richterlichen Geschäftsverteilung des Sozialgerichts Leipzig.

Nachfolgend finden Sie weitere Infomationen zum Güterichterverfahren.

Herr Pretzel-Friedsam

Telefon: 0341 595-7403

E-Mail: gueteverfahren@sgl.justiz.sachsen.de

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