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Rechtsantragstelle

Eine Klage oder einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz können Sie in allen Fällen selbst einreichen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt ist dazu nicht erforderlich.

Klagen und Anträge können schriftlich eingereicht werden. Sie können dem Gericht per Post zugesandt, auf elektronischem Wege übermittelt (zu den zugelassenen Übermittlungswegen siehe Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr) oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden; daneben steht ein Hausbriefkasten im Eingangsbereich zur Verfügung.

Alternativ zur schriftlichen Einreichung kann eine Klage oder ein Antrag auch zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden - z.B. wenn Sie sich zur schriftlichen Einreichung nicht in der Lage fühlen. Hierzu steht die Rechtsantragstelle im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes zur Verfügung. Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle.

Weitere Informationen zur Klageeinreichung und zum gerichtlichen Verfahren finden Sie am Ende dieser Seite (Downloads).

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle beim Sozialgericht besteht darin, Klagen und Anträge schriftlich aufzunehmen.

Die Rechtsantragstelle informiert darüber, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung. Es können insbesondere keine Angaben zu den Erfolgsaussichten gemacht werden.

Zur Klageerhebung sollten der Widerspruchsbescheid und die den Rechtsfall betreffenden Unterlagen vorgelegt werden.

Nachfolgend stehen Ihnen einige Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung.

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