Aufgaben, Zuständigkeit
Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Leipzig umfasst neben der Stadt Leipzig auch die Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Die Zuständigkeitsbereiche der sächsischen Verwaltungsgerichte sind auch der Darstellung im Verwaltungsatlas Sachsen zu entnehmen.
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland
Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.
Das Verwaltungsgericht Leipzig ist auf Landesebene eines von drei Verwaltungsgerichten und grundsätzlich als erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Bürgers vor rechtswidrigen Maßnahmen der staatlichen und kommunalen Verwaltung, soweit entsprechende Rechtsstreitigkeiten nicht den Sozial- oder Finanzgerichten zugewiesen sind. Insoweit bestimmt
Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, dass jedem Bürger der Rechtsweg offen steht, wenn er durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird.
Zu den Rechtsbereichen, in denen das Verwaltungsgericht zur Entscheidung berufen ist, zählen das Baurecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Straßen- und Wegerecht, Verkehrsrecht, Beamtenrecht, Abgabenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Personenordnungsrecht, Waffenrecht, Ausländer- und Asylrecht, Rundfunk- und Fernsehrecht, Umwelt- und Naturschutzrecht, Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht und das Vermögensrecht.
Das Verwaltungsgericht entscheidet grundsätzlich je nach Schwierigkeit der Rechtsmaterie oder des Einzelfalles als Kammer, d. h. durch drei Berufsrichter (bei Urteilen kommen zwei ehrenamtliche Richter hinzu) oder als Einzelrichter.
Derzeit verfügt das Verwaltungsgericht Leipzig über acht allgemeine Kammern.
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können Verfahrensbeteiligte im Rahmen der vom Gesetz zugelassenen Rechtsmittel vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen oder vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig nimmt auch Verwaltungsaufgaben wahr.
Hierzu zählen im Wesentlichen Personalangelegenheiten, Bauangelegenheiten und die Haushaltsbewirtschaftung, soweit nicht das Sächsische Oberverwaltungsgericht als übergeordnete Stelle oder das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zuständig ist.
Die Behördenleitung des Verwaltungsgerichts Leipzig obliegt der Präsidentin des Verwaltungsgerichts, die von der Vizepräsidentin vertreten wird.