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Geschäftsverteilung

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Gerichts erfolgt durch Geschäftsverteilungspläne. Darin sind die Aufgaben der einzelnen Spruchkörper des Verwaltungsgerichts bzw. die Aufgaben innerhalb der Verwaltung festgelegt. Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts heißen Kammern. Die Kammern sind mit drei Berufsrichtern und - sofern der Rechtsstreit nicht einem der Berufsrichter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wird - in mündlichen Verhandlungen mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

Die Zuständigkeit und Besetzung der einzelnen Kammern sind dem angefügten richter-lichen Geschäftsverteilungsplan zu entnehmen.

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