Geschäftsverteilung
Die Aufgabenverteilung innerhalb des Gerichts erfolgt durch Geschäftsverteilungspläne. Darin sind die Aufgaben der einzelnen Spruchkörper des Verwaltungsgerichts bzw. die Aufgaben innerhalb der Verwaltung festgelegt. Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts heißen Kammern. Die Kammern sind mit drei Berufsrichtern und - sofern der Rechtsstreit nicht einem der Berufsrichter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wird - in mündlichen Verhandlungen mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Die Zuständigkeit und Besetzung der einzelnen Kammern sind dem angefügten richter-lichen Geschäftsverteilungsplan zu entnehmen.
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 1. Mai 2025 gültigen Fassung (*.pdf, 0,64 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 2. April 2025 gültigen Fassung (*.pdf, 0,64 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 17. März 2025 gültigen Fassung (*.pdf, 0,64 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 20. Februar 2025 gültigen Fassung (*.pdf, 0,71 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 1. Januar 2025 gültigen Fassung (*.pdf, 0,71 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 1. November 2024 gültigen Fassung (*.pdf, 0,60 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 1. August 2024 gültigen Fassung hier: weitere Aktualisierung (*.pdf, 0,53 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 1. August 2024 gültigen Fassung (*.pdf, 0,60 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der ab 1. Mai 2024 gültigen Fassung (*.pdf, 0,60 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der aktuellen Fassung vom 24. April 2024 (*.pdf, 0,60 MB)
- Präsidiumsbeschluss vom 24. April 2024 (*.pdf, 0,11 MB)
- Geschäftsverteilungsplan in der aktuellen Fassung vom 1. Januar 2024 (*.pdf, 0,53 MB)