Das Verwaltungsgericht Chemnitz arbeitet ab dem 1. September 2025 mit der elektronischen Verfahrensakte. Alle bis dahin in Papier geführten Verfahrensakten werden elektronisch weitergeführt.
In der Zeit vom 28. August 2025 bis zum 1. September 2025 vormittags läuft die technische Umstellung. In diesem Zeitraum ist die Arbeitsfähigkeit sehr eingeschränkt. Auch die Rechtsantragsstelle steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Bei Schriftstücken die derzeit und bis 28. August 2025 elektronisch gegen Empfangsbekenntnis versandt werden, wird ein "normales" Empfangsbekenntnis mit übersandt. Dieses ist bitte zu unterschreiben und dann eingescannt zurück zu senden.
Informationen zur Ausbildung in der Sächsischen Justiz finden Sie hier
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.