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Allgemeine Informationen

Wenn Sie beim Amtsgericht Aue-Bad Schlema  als Zeuge geladen wurden, nehmen Sie diese Aufgabe bitte sehr ernst und denken Sie daran, dass auch Sie womöglich einmal in eine Situation geraten können, in der Sie einen Zeugen benötigen.


Als Zeuge müssen Sie vor dem Gericht die reine Wahrheit sagen, dürfen nicht Falsches hinzufügen oder die Wahrheit gar wissentlich verschweigen. Aus gutem Grund sieht das Gesetz für falsche Zeugenaussagen schwere Strafen vor. Das Gericht wird Sie vor Ihrer Vernehmung über die Einzelheiten genauestens informieren. Wenn Ihnen durch Ihre Zeugenvernehmung Auslagen entstehen, werden Ihnen diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erstattet. Den Antrag auf Zeugenentschädigung können Sie schriftlich binnen 3 Monaten im Amtsgericht Aue-Bad Schlema stellen.

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