Auf dieser Seite finden sich alle notwendigen Informationen rund um das Amtsgericht Aue-Bad Schlema.
Sie können hier insbesondere Hinweise zur Zuständigkeit, Geschäftsverteilung, zu Öffnungs- und Sprechzeiten oder allgemeine Fragen erhalten.
Wichtige Hinweisblätter und Vordrucke sind hierzu eingestellt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Termine nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung möglich sind. Dies erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.
Wir bitten Sie, die angegebenen Sprechzeiten und Zugangshinweise zu beachten.
Bei einem persönlichen Erscheinen beim Amtsgericht Aue-Bad Schlema und in der Zweigstelle Stollberg bitten wir zu beachten, dass Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zuzufügen (z. B. Taschenmesser) in den Gerichtsgebäuden nicht mitgeführt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch Einlasskontrollen überwacht.
Warnung vor SMS-Betrug
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem »Pfändungsgericht« stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.