Mit dem „Vorab-Check für Beratungshilfe” können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
Im Anschluss an den Vorab-Check können Sie einen Antrag mit den von Ihnen im Vorab-Check angegebenen Daten erstellen lassen. Diesen können Sie im Anschluss beim Amtsgericht Borna zur Beantragung der Beratungshilfe einreichen.
Wichtiger Hinweis:
Die endgültige Prüfung erfolgt durch das Gericht. Das Ergebnis der Vorabprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
Besucher-Hinweis
Der Zugang zu den Verhandlungen und den geladenen Terminen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet.
Sprechzeiten der Gerichtsabteilungen (außer Beratungshilfeabteilung):
Montag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen (kein Publikumsverkehr) |
Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Freitag | geschlossen (kein Publikumsverkehr) |
Sprechzeiten der Beratungshilfeabteilung:
Montag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen (kein Publikumsverkehr) |
Donnerstag | 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Freitag | geschlossen (kein Publikumsverkehr) |
Um die Bearbeitung Ihres Anliegens sicherzustellen, bitten wir Sie, spätestens 30 Minuten vor Ablauf der Sprechzeiten zu erscheinen.
Im Eingangsbereich des Amtsgericht Borna finden temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt.
Alle Besucher werden ähnlich wie am Flughafen einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Einlasskontrollen zu gewährleisten und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir um Beachtung folgender Maßnahmen:
- Rechtsanwälte, Amtsanwälte, Staatsanwälte, Angehörige der Polizei, des Ordnungsamtes, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe werden gebeten, ihren Dienstausweis bereit zu halten.
- Mitarbeiter/innen der Presse möchten sich bitte durch einen Presseausweis mit Lichtbild legitimieren
- Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereithalten.
- Besucher müssen sich darauf einstellen, mitgeführte Gegenstände und Taschen an der Eingangstür vorzuzeigen und durch einen Detektorrahmen zu gehen.
- Besucher legen ihre Taschen und andere große Gegenstände auf den dafür vorgesehenen Tisch. Alle anderen metallischen Gegenstände, insbesondere Handys, Schlüssel usw. in das auf dem Tisch stehende Behältnis, bevor sie durch den Detektorrahmen gehen.
- Es wird gebeten, dies bei der zeitlichen Planung Ihres Gerichtsbesuches zu berücksichtigen, damit es insbesondere bei der Teilnahme an Sitzungsterminen nicht zu Verzögerungen kommt.
Bitte folgen Sie den Anweisungen und Aufforderungen der Justizwachtmeister. Sollte es trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.
Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Borna ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.