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Die Beratungshilfe ist nicht identisch mit der früher gewährten Rechtsberatung bzw. -auskunft durch das Gericht, die - unabhängig vom Einkommen - jedermann offenstand. Die Rechtsberatung ist grundsätzlich Aufgabe der Rechtsanwälte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Beratungshilfe bewilligt werden. Es wird dann ein sogenannter Berechtigungsschein ausgestellt, mit dem anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden kann. Der Anwalt rechnet dann direkt mit der Staatskasse ab. Der maximale finanzielle Beitrag des Rechtssuchenden liegt bei 15,00 EUR pro Berechtigungsschein.
Beratungshilfe gilt nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, d.h. für die anwaltliche Beratung und die Korrespondenz des Anwalts mit dem Gegner.
Beratungshilfe setzt zum einen voraus, dass dem Rechtssuchenden die Zahlung der Kosten der Rechtsberatung aus dem Einkommen oder Vermögen gänzlich unmöglich ist. Deshalb müssen sie im Antragsvordruck Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben und diese durch entsprechende Belege glaubhaft machen. Zum anderen darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig sein.
Beratungshilfe kann für sämtliche Rechtsgebiete mit Ausnahme des Steuerrechts gewährt werden. Eine Besonderheit gilt in Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Hier umfasst die Beratungshilfe lediglich die reine Beratung, nicht z.B. die Korrespondenz des Anwalts mit einem Dritten.
Beratungshilfe ist ausgeschlossen, wenn ihnen andere Möglichkeiten der Hilfe zur Verfügung stehen (z.B. ausreichende Behördenberatung, Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, Berufsverbände, Gewerkschaften oder sonstige Interessenverbände, Verbraucherberatung, Schuldnerberatung) oder wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Beratungshilfe können Sie entweder beim Amtsgericht oder direkt bei einem Rechtsanwalt beantragen. In beiden Fällen entscheidet über den Antrag das für ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht.
Für die Beantragung der Beratungshilfe ist es zwingend nötwendig, alle einzureichenden Unterlagen in Kopie herzureichen, ansonsten werden Kopiekosten i.H.v. 0,50 EUR/Seite erhoben.
Formulare in Beratungshilfe
Für die Bearbeitung der Beratungshilfe muss das folgende Formblatt verwendet werden:
- Antrag auf Beratungshilfe (*.pdf, 0,34 MB)
- Hinweisblatt (*.pdf, 0,27 MB)
- Informationsblatt zum Antrag auf Beratungshilfe (*.pdf, 0,13 MB)
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Das Betreuungsgericht ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig.
Hier werden die Betreuerbestellung, alle erforderlichen Genehmigungen und andere Verfahren in Betreuungssachen, wie z.B. Wechsel des Betreuers, Bestellung eines Verfahrenspflegers oder Festlegung von Betreuervergütungen bearbeitet. Das Betreuungsgericht überwacht zudem die Arbeit der eingesetzten Betreuer.
Wichtige Hinweise in Betreuungssachen stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung.
Formulare in Betreuungssachen
Auf dem Themenportal der sächsischen Justiz steht eine Vielzahl von Formularen zur Verfügung:
- »Anregung zur Einrichtung«
- »Anregung zur Einrichtung (Hinweise)«
- »Antrag des Betroffenen auf Betreuerbestellung«
- »Antwort des Betroffenen auf Betreuerbestellung«
- »Antrag auf Genehmigung (Unterbringung/unterbringungsähnliche Maßnahmen)«
- »Merkblatt für den Betreuer«
- »Merkblatt für den Betreuer (Beendigung der Betreuung)«
- »Merkblatt für die jährliche Rechnungslegung«
- »Merkblatt für die Anlage von Betreuungsvermögen«
- »Merkblatt monatlicher Barbetrag (Taschengeld)«
- »Merkblatt für Aufwandsentschädigung«
- »Merkblatt für den Betreuer«
- »Merkblatt zum Versicherungsschutz«
- »Auftragsbestätigung Sachverständigen«
- »Merkblatt Sachverständigen«
- »Antrag auf Genehmigung zur Abhebung von Barmitteln«
- »Berichtsformblatt für Betreuer«
- »Bericht persönliche Kontakte zum Betreuten«
- »Schlussberichtformblatt für Betreuer/Pfleger/Vormünder«
- »Vermögensverzeichnis«
- »Vermögensverwaltung, Abrechnung«
- »Vermögensverwaltung, Abrechnung (Einlegebogen)«
- »Bestätigung zum Nachweis der Sperrvereinbarung«
- »Pauschalaufwandsentschädigung /Aufwandsersatz für Betreuer/Pfleger/Vormünder«
- »Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen«
- »Vergütungstabelle A: Antrag Vergütung und Aufwandsersatz für Leistungen ab dem 27.07.19«
- »Vergütungstabelle B: Antrag Vergütung und Aufwandsersatz für Leistungen ab dem 27.07.19«
- »Vergütungstabelle C: Antrag Vergütung und Aufwandsersatz für Leistungen ab dem 27.07.19«
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung:
Aufgaben des Familiengerichts
Ehesachen
- Scheidung einer Ehe
- Aufhebung einer Ehe
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
Lebenspartnerschaftssachen
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Feststellung des Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Versorgungsausgleich
- Öffentlich-rechtlicher Erstausgleich von Versorgungsanwartschaften mit einer Ehescheidung im Inland oder nach anerkannter Auslandsscheidung oder nach Eheaufhebung
- Schuldrechtlicher Ausgleich von Versorgungsanwartschaften
- Abänderung von Ausgleichsentscheidungen
Verfahren über die Zuweisung der Ehewohnung und von Haushaltsgegenständen
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen und/oder Wohnung bei Getrenntlebenden
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen und/oder Wohnung bei Scheidung
Gewaltschutzsachen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung (insbesondere): Verbot, die Wohnung der verletzten Person zu betreten; Näherungs- und/oder Kontaktverbot
- Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
Kindschaftssachen
- elterliche Sorge
- Übertragung der elterlichen Sorge bei dauern getrennt lebenden Eltern
- Streitigkeiten über den Namen eines gemeinsamen Kindes
- Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil
- Verbleibensanordnung
- Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften
- Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls / Kindesvermögens
- Umgangsrecht
- Regelung des Umgangs des Kindes mit Eltern und Geschwistern
- Regelung des Umgangs des Kindes mit Großeltern, Stief- und Pflegeeltern
- Kindesherausgabe
- Vormundschaft- und Pflegschaftverfahren
- Genehmigung oder Anordnung freiheitsentziehender Unterbringung eines Minderjährigen
Abstammungssachen
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses und der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung
- Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme
- Einsicht in Abstammungsgutachten
- Anfechtung der Vaterschaft
Unterhaltssachen
- Unterhaltspflichten auf Grund Verwandtschaft
- Unterhaltspflichten auf Grund bestehender oder rechtskräftig geschiedener Ehe
- Unterhaltsansprüche von nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt eines Kindes
- Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- Kindergeldsachen
Güterrechtssachen
- Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten bei Verfügung über das Vermögen im Ganzen oder über Haushaltsgegenstände
- Zugewinnausgleich
- Ansprüche aus Eheverträgen
- Streitigkeiten aus Verwaltung des Gesamtgutes bei Gütergemeinschaft
Sonstige Familiensachen
- Ansprüche zwischen verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses, ggf. auch zwischen einer solchen und einer dritten Person
- aus der Ehe herrührende Ansprüche: Ehestörungsklagen; Mitwirkung bei gemeinsamer steuerlichen Veranlagung
- Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe: Mitwirkung bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung; Vermögensauseinandersetzung; Rückabwicklung von Schenkungen
- aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche
- Verwaltung des Kindesvermögens
- aus dem Umzugsrecht herrührende Ansprüche: Schadensersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Gewährung; Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Ausübung des Umgangs
Verfahren nach dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ):
Für diese Verfahren ist das Amtsgericht Dresden zuständig
Die Aufgaben des Familiengerichts sind näher beschrieben unter dem Link:
Weitere wichtige Informationen finden Sie ebenfalls auf der Portalseite
Formulare in Familiensachen
stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung:
Für die im Amtsgerichtsbezirk Borna befindlichen Grundstücke werden beim Grundbuchamt Borna als Abteilung des Amtsgerichts Grundbücher geführt.
Das Grundbuch als öffentliches Buch belegt hier bereits seit 1839 die Rechtsverhältnisse am Grundstück (z.B. Eigentum, Belastungen, Verfügungsbeschränkungen). Jede Veränderung der Rechtsverhältnisse muss im Grundbuch eingetragen werden. Dafür sind die Verhältnisse in Urkunden nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Notar Ihrer Wahl.
Soweit die als Eigentümer eingetragene Person verstorben ist, sind die Erben verpflichtet, das Grundbuch berichtigen zu lassen. Ein Antrag innerhalb von 2 Jahren ab Todesfall wird dabei kostenfrei bearbeitet. Vorzulegen ist hierfür der Erbschein in Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des notariellen Testamentes bzw. Erbvertrages und der Eröffnungsniederschrift. Diese Unterlagen erhalten Sie bei dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie im Anschluss.
Grundbucheinsichten können beim Grundbuchamt kostenfrei vorgenommen werden, soweit ein berechtigtes Interesse des Antragstellers besteht (§ 12 Grundbuchordnung). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuch-ausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Für einen einfachen (unbeglaubigten) Grundbuchauszug fällt eine Gebühr von 10 Euro an, für einen amtlichen (beglaubigten) Grundbuchauszug eine Gebühr von 20 Euro. Bitte prüfen Sie welche Variante Sie benötigen.
Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Gericht zur Vereinbarung eines Einsichtstermines.
Einen Grundbuchauszug können Sie schriftlich, per Fax oder Mail beantragen. Zur Identifikation ist in diesem Fall jedoch die Kopie eines Ausweisdokumenes beizufügen.
Besucheradresse:Leipziger Straße 67a
04552 Borna Postanschrift:
Amtsgericht Borna
Postfach 1121
04541 Borna
Telefon: 03433 2755-0
Telefax: 03433 2755-132
E-Mail: grundbuchamt@agbrn.justiz.sachsen.de
Die Aufgaben des Grundbuchamtes sind näher beschrieben unter dem Link:
Formulare in Grundbuchsachen
- Antrag auf Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
- Antrag auf Berichtigung der Erbfolge (*.pdf, 0,19 MB)
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf dem Themenportal der sächsischen Justiz veröffentlicht.
Hat ein Testator, ein Ausschlagender oder hatte ein Verstorbener seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk Borna, ist das Nachlassgericht Borna zuständig.
Die Aufgaben, die das Nachlassgericht übernimmt, sind bereits mit Antragstellung gebührenpflichtig. Kostenschuldner ist der Antragsteller.
Die Aufgaben des Nachlassgerichtes sind u.a.:
- Erteilung von Erbscheinen
- Erstellung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Beurkundung von Erbausschlagungen
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente oder Erbverträge)
- Verwahrung von Verfügungen für den Todesfall
- Sicherung des Nachlasses (z.B. Anordnung von Nachlasspflegschaften, Verwahrung von werthaltigen Nachlassgegenständen).
Die Abgabe von Anträgen und Unterlagen ist persönlich beim Nachlassgericht, postalisch oder über den Nachtbriefkasten des Amtsgerichtes Borna möglich.
Besucheradresse:Leipziger Straße 67a
04552 Borna Postanschrift:
Amtsgericht Borna
PF 1121
04541 Borna
Zur Beurkundung von Erbausschlagungen können Sie sich auch an einen Notar freier Wahl wenden.
Wünschen Sie die Beurkundung beim Nachlassgericht Borna, übersenden Sie bitte das Formblatt "Erbausschlagung".
Bitte Ihre Telefonnummer nicht vergessen. Sie können auch unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses persönlich beim Nachlassgericht erscheinen. Da dies ohne Terminvergabe möglich ist, planen Sie bitte Wartezeit ein.
Benötigen Sie einen Erbschein reichen Sie die Unterlagen bitte schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beim Nachlassgericht ein. Erforderliche Urkunden (Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Scheidungsnachweise) müssen dem Erbscheinantrag im Original oder in notarieller oder standesamtlicher Beglaubigung beigefügt werden. Bitte fügen Sie auch das Formblatt "Verwandtschaftsverhältnisse" bei. Es sind auch die Geburtsdaten und Meldeadressen der Beteiligten anzugeben. Die Verwandtschaftsverhältnisse zum Verstorbenen sind vom Antragsteller zu erbringen, da das Nachlassgericht keine Ermittlung der Erben von Amts wegen vornimmt. Sie erhalten im Anschluss schriftlich oder telefonisch Mitteilung über das weitere Vorgehen. In der Regel wird der Antragsteller zum Termin zur Nachlassverhandlung geladen.
Möchten Sie Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, fügen Sie dem Antrag bitte Ihre Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde bei.
Möchten Sie Ihr Testament aus der Verwahrung zurück haben, formulieren Sie unter Angabe Ihrer Telefonnummer Ihr Anliegen auf dem Postweg. Für die Zwischenzeit wird empfohlen, ein Widerrufstestament zu errichten.
Selbstverständlich können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich beim Nachlassgericht vorsprechen. Die Bearbeitung kann beschleunigt werden, wenn Vollmachten von allen Miterben vorgelegt werden.
Des Weiteren sind die Aufgaben des Nachlassgerichts näher beschrieben unter dem folgenden Link:
Formulare in Nachlasssachen
Erbschein:
Erbausschlagung:
Sonstiges:
- Formblatt Verwandtschaftsverhältnisse - Ehegatten/Lebenspartner, Kinder und Kindeskinder
- Formblatt Verwandtschaftsverhältnisse -Eltern-
- Themenportal - Formulare in Nachlasssachen weitere Formulare stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung
Ausführliche Hinweise finden Sie weiterhin in den Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung:
Prozesskostenhilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte in gerichtlichen Verfahren erhalten können. Im Falle der Gewährung von Prozesskostenhilfe - welche im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. in einem Sorgerechtsverfahren). Verfahrenskostenhilfe heißt - sind Sie von einer Vergütung Ihres Rechtsanwalts und von der Zahlung von Gerichtskosten befreit.
Beim Amtsgericht Borna ist die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bei den Geschäftsstellen geltend zu machen, die für die Hauptsache zuständig sind.
Hinweis: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe haben die gleichen Voraussetzungen. In Verfahren des Familienrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird der Begriff Verfahrenskostenhilfe verwendet.
Wichtige Hinweise Prozess- und Verfahrenskostenhilfe stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung.
Formulare in Prozess- und Verfahrenkostenhilfe
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung:
und unter der Portalseite:
Die Zivilabteilung der Amtsgerichte ist zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (z.B. Verkehrsunfallsachen, Kaufsachen und Nachbarschaftsstreitigkeiten) und für Mietsachen unabhängig vom Streitwert.
Für Aufgebotsverfahren von verlorengegangenen Urkunden, von unbekannten Grundschuld-, Hypotheken- und Nachlassgläubigern und von unbekannten Grundstückseigentümern ist ebenfalls die Zivilabteilung beim Amtsgericht zuständig.
Die Aufgaben des Zivilgerichts sind näher beschrieben unter dem Link: