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Güterichter

© Amtsgericht Chemnitz

Mediation am Amtsgericht Chemnitz

Das Amtsgericht Chemnitz bietet seit dem 01.02.2007 gerichtsinterne Mediation an. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ist für dieses Verfahren der sogenannte Güterichter zuständig, der neben der Mediation auch andere Methoden der Konfliktbewältigung einsetzen kann und dessen Zuständigkeit im Zivil- und Familiensachen begründet wird, wenn alle Beteiligte dem Güteversuch zugestimmt haben und der zuständige Richter das Verfahren an den Güterichter abgibt.
 

Was ist Mediation?

Mediation ist eine Konfliktbewältigungsmethode, die es den Streitparteien ermöglicht, mit Unterstützung des Güterichters ihren Konflikt selbstständig zu lösen.

In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Der Güterichter bedient sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

Er vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; der Güterichter als Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Benötigt man für das Verfahren vor dem Güterichter einen Rechtsanwalt?

Soweit der Güterichter im Rahmen des Versuchs der gütlichen Streitbeilegung die Methode der Mediation anwendet, erteilt er den Parteien keinen Rechtsrat und nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist, ist es gegebenenfalls sinnvoll, dass sich die Parteien vorab oder innerhalb des Güterichterverfahrens anwaltlich beraten lassen. Der Rechtsanwalt kann den Parteien im Übrigen auch dabei helfen, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

Welche Vorteile hat das Güterechtsverfahren gegenüber dem streitigen gerichtlichen Verfahren?

Das Verfahren vor dem Güterichter kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

  • Es steht mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Durch das Güterichterverfahren können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Das Verfahren ist nichtöffentlich und streng vertraulich.

Was kostet das Güterichterverfahren? Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?

Durch die Inanspruchnahme des Verfahrens vor dem Güterichter entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Für dessen Dauer wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist das Güterichterverfahren erfolgreich, endet es mit einer schriftlichen und - wenn erwünscht - auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann - je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben - beendet, indem die Parteien eine Vereinbarung entweder als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärung abgeben oder die Klage zurücknehmen. Scheitert das Verfahren, wird das gerichtlichen Verfahren wieder aufgenommen und von dem Zivil-/Familiengericht weitergeführt, so dass das Güterichterverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkung auf das dann notwendige gerichtliche Verfahren hat.

Mediator des Amtsgerichts Chemnitz

Herr Völzing
 

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