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Rechtsantragstelle

Kontakt:
• per Telefon: 03731/3589 0
• vor Ort: Amtsgericht Freiberg, Heinrich-Heine-Straße 15,09599 Freiberg

Für die Protokollierung von Anträgen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Im Rahmen der Terminvereinbarung wird mit Ihnen besprochen, welche notwendigen Vordrucke, Erklärungen und Unterlagen Sie mitbringen müssen. So ist gewährleistet, dass Ihnen keine Wartezeiten entstehen und Ihr Anliegen von Seiten der Rechtsantragstelle zügig und vollständig bearbeitet werden kann.

Lediglich in dringenden Fällen/Eilsachen ist eine Sachbearbeitung auch ohne Termin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung wird jedoch auch in diesem Fall – insbesondere im Hinblick auf notwendige Unterlagen – empfohlen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsberatung stattfindet.

Unter Justiz in Sachsen "Formulare" können vorhandene Antragsvordrucke von allen Fachabteilungen abgerufen werden. Sofern ein passender Vordruck für ihr Anliegen vorhanden ist, kann dieser ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden. Eine Vorsprache in der Rechtsantragsstelle ist dann nicht erforderlich.

Die Rechtsantragsstelle ist nicht zuständig:
• für Sachstandsanfragen zu anhängigen Verfahren
• in Nachlasssachen für die Erteilung des Erbscheins und die Beurkundung einer Ausschlagung
• in Grundbuchsachen für Fragen zur Eintragung und Erteilung von Grundbuchauszügen
• für Anträge in der Fachgerichtsbarkeit (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgericht)

Bitte wenden Sie sich in vorbenannten Angelegenheiten an die jeweilige Fachabteilung bzw. das jeweilige Fachgericht selbst.

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