Friedensrichter
Schlichten ist besser als richten!
Im beruflichen und privaten Zusammenleben kann es schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten oft schwer, ihre Auseinandersetzung allein beizulegen. Bevor hier aber gleich der Weg zu Gericht gegangen wird, empfiehlt es sich, die schnelle, kostengünstige und kompetente Hilfestellung der gemeindlichen Schiedsstellen in Anspruch zu nehmen.
Bei kleineren Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht zunächst die Schiedsstelle anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
- Weitere Informationen zum Schiedsverfahren/Friedensrichter finden sich in der Broschüre des Sächs. Staatsministeriums der Justiz
- Übersicht der jeweils zuständigen Schiedstellen, Friedensrichter und Kontaktdaten (*.pdf, 9,61 KB)