Warnhinweise (Betrugsversuche)
- Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.
betrügerische Internetportale:- grundbuchauszug-beantragen.com
- grundbuch.zentraler-antragsservice.com
- portal-grundbuchamt.de
- grundbuch-abruf.online
- info@dergrundbuchauszuzg.de
- Aufgrund eines aktuellen Telefonbetrugsversuchs an einer anderen Behörde im Landgerichtsbezirk wird darauf hingewiesen, dass die Aufforderung zur Zahlung von Gerichtskosten ausschließlich schriftlich erfolgt. Bei telefonischen Zahlungsaufforderungen jeglicher Art (auch unter Verwendung der Rufnummer des Gerichts) handelt es sich um Betrugsversuche.
Wir möchten Sie darauf hinweisen:
Waffen und sonstige Gegenstände, die geeignet sind Verletzungen zu verursachen, sind im Gerichtsgebäude verboten!
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Die Einhaltung des Verbotes wird durch regelmäßige Kontrollen - auch innerhalb des Gebäudes - überwacht.
Die Kontrollen sind aufwändig. Sie kosten Zeit. Das gilt ganz besonders für Besuchergruppen wie Schulklassen. Helfen Sie uns, den Aufwand auch für Sie so gering wie möglich zu halten und sich die Wartezeiten am Eingang zu verkürzen, indem Sie so wenige zu kontrollierende Gegenstände wie möglich mitbringen (Schulranzen, Rucksäcke, Federmäppchen, Necessaires etc.).
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass regelmäßig Sicherheitskontrollen stattfinden.
-Ihre Sicherheit ist uns wichtig-
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens zum 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.
Termine vereinbaren Sie bitte schriftlich, per Email oder telefonisch unter:
03723/493-411, 415, 420, 421
zu folgenden Sprechzeiten:
- Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für eine Kontaktaufnahme per E-Mail senden Sie Ihre Nachricht bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Nachlass@aghot.justiz.sachsen.de.
Anträge können nicht per E-Mail gestellt werden; Erbausschlagungen per E-Mail oder Brief sind unwirksam.
Alle Informationen und Formulare des Nachlassgerichts finden Sie hier