Wir möchten Sie darauf hinweisen:
Waffen und sonstige Gegenstände, die geeignet sind Verletzungen zu verursachen, sind im Gerichtsgebäude verboten!
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Die Einhaltung des Verbotes wird durch regelmäßige Kontrollen - auch innerhalb des Gebäudes - überwacht.
Die Kontrollen sind aufwändig. Sie kosten Zeit. Das gilt ganz besonders für Besuchergruppen wie Schulklassen. Helfen Sie uns, den Aufwand auch für Sie so gering wie möglich zu halten und sich die Wartezeiten am Eingang zu verkürzen, indem Sie so wenige zu kontrollierende Gegenstände wie möglich mitbringen (Schulranzen, Rucksäcke, Federmäppchen, Necessaires etc.).
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass regelmäßig Sicherheitskontrollen stattfinden.
-Ihre Sicherheit ist uns wichtig-
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.
Termine vereinbaren Sie bitte schriftlich, per Email oder telefonisch unter:
03723/493-411, 415, 420, 421
zu folgenden Sprechzeiten:
- Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für eine Kontaktaufnahme per E-Mail senden Sie Ihre Nachricht bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Nachlass@aghot.justiz.sachsen.de.
Anträge können nicht per E-Mail gestellt werden; Erbausschlagungen per E-Mail oder Brief sind unwirksam.
Alle Informationen und Formulare des Nachlassgerichts finden Sie hier