Hauptinhalt

Aufgaben, Zuständigkeit

Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend.

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal umfasst die Gemeinden:

Bernsdorf, Bräunsdorf, Callenberg, Dürrenuhlsdorf, Falken, Gersdorf, Glauchau, Heinrichsort, Hermsdorf, Hohenstein-Ernstthal, Kändler, Kaufungen, Kuhschnappel, Langenberg, Langenchursdorf, Lichtenstein, Limbach, Lobsdorf, Meerane, Niederfrohna, Niederlungwitz, Niederwinkel, Oberfrohna, Oberlungwitz, Oberwiera, Pleißa, Reichenbach, Reinholdshain, Remse, Rödlitz, Rußdorf, Schönberg, St. Egidien, Waldenburg, Weidensdorf, Wernsdorf, Wolkenburg, Wüstenbrand

 

Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten besteht für einige Verfahren eine andere örtliche Zuständigkeit:

Verfahren örtliche Zuständigkeit
Mahnverfahren Zentrales Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben mit Sitz in Staßfurt
Verfahren der Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzordnung Amtsgericht Chemnitz
Führung der Güterrechts-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Amtsgericht Chemnitz
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Amtsgericht Zwickau
Vereinsregister Amtsgericht Chemnitz

Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundeweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.

zurück zum Seitenanfang