Portalthemen

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    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen:

    Waffen und sonstige Gegenstände, die geeignet sind Verletzungen zu  verursachen, sind im Gerichtsgebäude verboten!

    Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Die Einhaltung des Verbotes wird durch regelmäßige Kontrollen - auch innerhalb des Gebäudes - überwacht.

    Die Kontrollen sind aufwändig. Sie kosten Zeit. Das gilt ganz besonders für Besuchergruppen wie Schulklassen. Helfen Sie uns, den Aufwand auch für Sie so gering wie möglich zu halten und sich die Wartezeiten am Eingang zu verkürzen, indem Sie so wenige zu kontrollierende Gegenstände wie möglich mitbringen (Schulranzen, Rucksäcke, Federmäppchen, Necessaires etc.).

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass regelmäßig Sicherheitskontrollen stattfinden.

    -Ihre Sicherheit ist uns wichtig-

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