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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Hoyerswerda.

    Wir wollen Ihnen auf dieser Seite einen Einblick in die Aufgaben des Amtsgerichts Hoyerswerda geben und Ihnen Informationen über Zuständigkeiten, Geschäftsverteilung, Öffnungszeiten und vieles mehr zur Verfügung stellen. Zu wichtigen rechtlichen Fragen finden Sie auch Hinweisblätter und Formulare (durch Verlinkung auf die Internetseite Justiz in Sachsen).

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts freuen sich über Ihr Interesse.

    Es wird um Verständnis gebeten, dass Anträge grundsätzlich nur während der Sprechzeiten bzw. nach individueller Terminvereinbarung aufgenommen werden können.

    Bei einem persönlichen Erscheinen im Amtsgericht Hoyerswerda bitten wir zu beachten, dass Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zuzuführen (z. B. Taschenmesser), in dem Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch regelmäßige Kontrollen - auch innerhalb des Gebäudes - überwacht. Wir bitten um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nicole Jena
    Direktorin

    Das Amtsgericht Hoyerswerda ist neben der zentralen Einwahl (03571/4713) wie folgt telefonisch zu erreichen:

    Strafabteilung 03571/471-467 oder -465
    Zivilabteilung 03571/471-422 oder -423
    Familiegericht 03571/471-435 oder -436
    Betreuungsgericht 03571/471-447, -448 oder-449
    Nachlassgericht 03571/471-455 oder -457
    Beratungshilfe 03571/471-410
    Zwangsvollstreckungsabteilung 03571/471-424
    Grundbuchamt 03571/471-475 oder-476

    Telefonische Sprechzeiten des Nachlassgerichts

    Aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung auch bedingt durch viele alte Erbfälle, welche aufgrund der Grundsteuerreform anhängig gemacht werden, werden die telefonischen Sprechzeiten des Nachlassgerichts eingeschränkt. Das Nachlassgericht ist nur noch montags, mittwochs und freitags telefonisch erreichbar.

    Um die Wartezeiten für die Bürger zu verkürzen, werden Anträge und Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht (z.B. Erbscheinsanträge, Ausschlagungserklärungen und Testamentsrückgaben) nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.

    Termine können Sie telefonisch unter 03571/471-457 oder -455 oder schriftlich vereinbaren.

    Für eine Kontaktaufnahme per Mail senden Sie Ihre Nachricht bitte an die folgende Adresse:

    Nachlass@aghoy.justiz.sachsen.de

    Wenn Sie ein Testament zur Eröffnung abliefern möchten oder einen Erbschein beantragen wollen, dann füllen Sie bitte die dazugehörigen Anträge aus und senden diese per Post an das Nachlassgericht.

    Unabhängig von der Art der Kontaktaufnahme teilen Sie bitte stets für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Anliegens Folgendes mit:

    • Geschäfts-/Aktenzeichen (sofern vorhanden)
    • Namen und Vornamen der/des Verstorbenen
    • letzter gewöhnliche Aufenthalt der/des Verstorbenen
    • Geburts- und Sterbedatum der/des Verstorbenen
    • kurze Beschreibung Ihres Anliegens
    • eine Telefonnummer, unter der Sie zurückgerufen werden können

    Merkblatt / Vordrucke

    Das Vollstreckungsgericht ist zu den Sprechzeiten für persönliche Vorsprachen erreichbar.

    Termine außerhalb der Sprechzeiten können Sie telefonisch unter 03571/471-424 vereinbaren.

    Anträge an das Vollstreckungsgericht können nicht per Mail gestellt werden, beachten Sie bitte die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Internetseite. Eine rechtliche Beratung erteilt das Gericht nicht.

    Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis können nur beim Zentralen Vollstreckungsgericht eingeholt werden.

    Beachten Sie bitte für die Selbstauskunft nicht eingetragener Schuldner das anliegende Merkblatt.

    Merkblatt Selbstauskunft

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
    Das Amtsgericht Hoyerswerda ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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