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    Beantragung von Grundbuchauszügen über betrügerische Internetportale

    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Bean-tragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
    Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem ma-schinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchäm-ter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Aus-druck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
    Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.

    Warnung vom SMS-Betrug

    Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem »Pfändungsgericht« stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.

    Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
     

    Allgemeine Informationen

    Die Abteilungen des Amtsgerichts Kamenz sind wie folgt untergebracht:

    Haus A 
    Betreuungsgericht  
    Bewährungshilfe des Landgerichts Görlitz                         
    Familiengericht                              
    Grundbuchamt                            
    Hinterlegungen  
    Nachlassgericht        
    Strafabteilung                                       
    Poststelle/Gerichtsvollzieherverteilerstelle

    Haus B
    Rechtsantragsstelle/Beratungshilfe
    Verwaltung
    Vollstreckungsabteilung
    Zivilabteilung

    Informationen zu den jeweiligen Gerichtsabteilungen erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben, Zuständigkeit".

    Wir bitten um Beachtung, dass bei einem persönlichen Erscheinen im Amtsgericht Kamenz Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zuzufügen (z.B. Taschenmesser),  im gesamten Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden dürfen. Durch Kontrollen innerhalb des Gebäudes wird die Einhaltung dieser Vorgabe überwacht. Wir bitten alle Besucher um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. 

    Das Amtsgericht Kamenz ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht. 
     

    Formularservice

    Informations- und Ratgeberbroschüren

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