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Aufgaben, Zuständigkeit

Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Kamenz umfasst die Gemeinden

  • Arnsdorf
  • Crostwitz
  • Bretnig-Hauswalde
  • Elstra
  • Großnaundorf
  • Großröhrsdorf
  • Haselbachtal
  • Kamenz
  • Königsbrück
  • Laußnitz
  • Lichtenberg
  • Nebelschütz
  • Neukirch
  • Oberlichtenau
  • Oßling
  • Ohorn
  • Ottendorf-Okrilla
  • Panschwitz-Kuckau
  • Pulsnitz
  • Radeberg
  • Räckelwitz
  • Ralbitz-Rosenthal
  • Schwepnitz
  • Schönteichen
  • Steina
  • Wachau
    einschließlich deren Ortsteile.
Verfahren örtliche Zuständigkeit
Mahnverfahren Zentrales Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben mit Sitz in Staßfurt
Verfahren der Insolvenzordnung Amtsgericht Dresden
Führung der Güterrechts-, Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister Amtsgericht Dresden
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Amtsgericht Bautzen

Das Amtsgericht Kamenz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nähere Informationen zu den Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhalten Sie unter dem Link:

Die Aufgaben eines Amtsgerichts sind näher beschrieben unter dem folgenden Link:

Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Kamenz ist im Verwaltungsatlas dargestellt.

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