Kinder bei Gericht
Liebe Kinder,
ein Gericht ist eine spannende Sache.
Was genau geschieht, hängt natürlich von der Situation ab, in der man zu uns kommt.
Am entspanntesten ist es sicher als Besucher/in - dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Ein Schulklassenbesuch zum Miterleben einer Gerichtsverhandlung ist bei uns an der Tagesordnung.
Alle Schülerinnen und Schüler sind herzlich willkommen. Für ganze Schulklassen brauchen wir aber bitte eine Anmeldung, damit wir eine geeignete Gerichtsverhandlung in einem ausreichend großen Sitzungssaal heraussuchen können.
Hierfür wendet ihr euch bitte an unser Team für Besuche von Schulklassen
E-Mail: verwaltung@agl.justiz.sachsen.de
Ein spannender Ferientag läuft bei uns unter dem Titel "Ein KinderGericht". Einmal in den Winterferien und zweimal in den Sommerferien bieten wir jeweils bis zu 25 Kindern zwischen 9 und 13 Jahren an, das Gericht kennenzulernen und dann eine eigene Strafverhandlung als Richter/in, Angeklagte/r oder Verteidiger/in zu spielen.
Informationen dazu gibt es über den Ferienpass der Stadt Leipzig:
und bei uns über:
Telefon: 0341 4940904
E-Mail: verwaltung@agl.justiz.sachsen.de
Etwas anderes ist es, wenn ihr als Beteiligte eines Verfahrens oder als Zeugen zu uns kommt.
Allgemeines über die Rechte von Kindern im Verfahren findet ihr hier:
Beteiligt an einem Verfahren ist ein Kind zum Beispiel, wenn sich die Eltern nach einer Trennung nicht über den Umgang mit euch oder die Verantwortung für euch einigen können. Dabei geht es um den Aufenthalt der Kinder, um die Häufigkeit und die Länge von Besuchen, aber bei der Verantwortung (elterliche Sorge) auch um den Schulbesuch, ärztliche Untersuchungen und vieles mehr.
Zu diesen Verfahren im Familienrecht gibt es unter:
einiges zu erfahren.
Die Beteiligung an einem Gerichtsverfahren kann aber zum Beispiel auch einen Verkehrsunfall betreffen, bei dem euer Fahrrad beschädigt oder ihr selbst verletzt worden seid. Das sind dann zivilrechtliche Verfahren, bei denen es im Kern darum geht, wer wem für den Sach- oder Personenschaden Geld zahlen muss. Das nennt man Schadensersatz.
Wohl die schwierigste Rolle haben Kinder, die als Zeuginnen oder Zeugen zu uns kommen. Als Zeuge soll man schildern, was man beobachtet und was anderen oder einem selbst geschehen ist. Das kann den genannten Verkehrsunfall betreffen, den man nur beobachtet hat oder der einem selbst geschehen ist, oder zum Beispiel auch einen Diebstahl in einem Geschäft.
Es kommt aber auch nicht selten vor, dass wir Kinder als Verletzte, als Opfer einer Straftat vernehmen müssen. In dem Beispiel des Verkehrsunfalls machen das unsere normal zuständigen Richterinnen und Richter. Das gilt auch, wenn euch etwas gestohlen worden ist oder wenn es eine Prügelei auf dem Schulhof gab.
In diesem Buch gibt es darüber einiges zu erfahren:
Für Fälle, in denen Kinder misshandelt wurden oder einem (sexuellen) Missbrauch ausgesetzt waren, haben wir drei spezialisierte Ermittlungsrichterinnen. Diese Richterinnen machen die Befragung der Kinder vor der späteren Hauptverhandlung in kindgerechten Räumen. Diese Vernehmung wird aufgezeichnet und damit können wir regelmäßig verhindern, dass Kinder später in einem großen Sitzungssaal aussagen müssen.
Das ist Bestandteil des Projekts "Childhood-Haus", an dem das Amtsgericht Leipzig beteiligt ist.
Im Childhood-Haus Leipzig gibt es Kinderärzte und Kinderpsychologinnen, die sich speziell um euch kümmern, wenn ihr etwas in dieser Art erlebt habt.
Einzelheiten zum Childhood-Haus findet ihr unter:
Falls ihr zu diesen Themen noch etwas wissen möchtet oder Hilfe braucht, könnt ihr euch auch direkt an uns beim Amtsgericht wenden.
Benutzt dazu bitte die E-Mail-Adresse:
E-Mail: verwaltung@agl.justiz.sachsen.de
Zum Schluss noch eine kleine Hilfestellung für Erwachsene, die meinen, den Missbrauch eines Kindes festgestellt zu haben:
Kostenlose Beratung zur Frage einer Anzeigenerstattung bekommen Sie unter
Euer
Michael Wolting
Präsident des Amtsgerichts