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    Wir haben aktuell erhebliche Störungen im Betrieb der elektronischen Verfahrensakte.

    Das hat Einfluss auf Bearbeitungszeiten und stört insbesondere Übermittlungen auf elektronischem Wege.

    Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Verständnis.

    Das Nachlassgericht ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

    Für einen bürgerfreundlichen Verfahrensablauf wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Freitags ist der Zugang zum Nachlassgericht nur mit Termin möglich.

    Allgemeine Informationen zu Nachlasssachen erhalten Sie unter folgender Telefonnummer:

    (+49) (0341) 4 94 04 25 (Bandansage)

    Bitte verwenden Sie für Ihr Anliegen nachstehende Formulare:

    Darüber hinaus ist das Nachlassgericht wie folgt für Sie erreichbar:

    Nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Transparenzplattform eingerichtet ist, werden transparenzpflichtige Stellen auch zur Veröffentlichung von Informationen auf der Plattform verpflichtet sein.

    Das Amtsgericht Leipzig ist als Gericht nur transparenzpflichtig, soweit es Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 SächsTranspG). Auf die Ausnahmen von der Transparenzpflicht nach § 5 wird hingewiesen. Die Rechtspflege und die Rechtsprechung unterliegen der Transparenzpflicht nicht.

    Das Verfahren und die etwaigen Kosten für Leistungen der Informationserteilung ergeben sich aus den §§ 10 bis 12 SächsTranspG.

    1.
    Aktuell werden nach Handelsregistereintragungen unterschiedlicher Registergerichte verstärkt Rechnungen der ‚Zentrale Zahlstelle, 04107 Leipzig‘ versandt, mit denen angebliche Gerichtskosten angefordert werden. Bei diesen Rechnungen handelt es sich um Totalfälschungen in betrügerischer Absicht. Ebenso verhält es sich mit gefälschten Kostenrechnungen in Handelsregistersachen mit dem Absender "Amtsgericht Zentrale Zahlstelle, 22765 Hamburg", in denen ein Inkassounternehmen vorgibt, das Amtsgericht zu vertreten. Das Amtsgericht Leipzig nimmt keine Dienste von Inkassounternehmen in Anspruch.

    2.
    Es wird zudem vor einer neuen Art gefälschter E-Mails (siehe Beispiele) gewarnt. Die Empfänger werden in den E-Mails mittels angeblichem Behördenschreiben darüber informiert, dass sie nach verdeckter Beschlagnahme von Computern angeblich Gegenstand mehrerer laufender Gerichtsverfahren insbesondere wegen Kinderpornographie seien und um Rückmeldung an die E-Mail-Adresse prasidentromanndie-ter@gmail.com gebeten. Es ist davon auszugehen, dass nach einer Kontaktaufnahme eine Geldforderung erfolgen wird. Es muss damit gerechnet werden, dass solche oder ähnliche E-Mails mit Bezug zu sächsischen Behörden auftauchen.

    3.
    Es werden mittlerweile auch gefälschte SMS versendet, in denen die Empfänger vermeintlich von einem Gericht zu einem Rückruf aufgefordert werden. Erfolgt dieser, meldet sich eine Hotline mit den Worten „Amtsgericht München – Zentrum für digitale Kriminalität – bitte warten Sie“.  Im weiteren Verlauf des Telefonats wird den Anrufern durch eine weibliche Person, die sich als Gerichtsmitarbeiterin ausgibt, mitgeteilt, es bestünden rechtskräftige Zahlungstitel wegen Lotteriespiels. Bitte tätigen Sie diese Rückrufe nicht! Es handelt sich auch hier um Betrügereien. Seitens des Amtsgerichts Leipzig oder der Landesjustizkasse werden keine SMS mit der Bitte um Kontaktaufnahme versandt!

     

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