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Zugang für Menschen mit Behinderungen

Das Gebäude ist über den Haupteingang zugänglich.

Der Haupteingang ist durch den direkt vor diesem befindlichen Treppenaufgang zu erreichen.

Die Tür des Haupteingangs ist mit einer Öffnungsautomatik versehen. Sollte sich die Tür nicht selbst öffnen, betätigen Sie bitte die dort rechts neben der Tür befindliche Klingel, damit Ihnen die Tür von einem/ einer Mitarbeiter/-in der Wachtmeisterei geöffnet werden kann.

Für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer ist der Zugang zum Gebäude über die rechte Hofeinfahrt möglich. Bitte melden Sie sich über die Sprechanlage bei der Wachtmeisterei.

Im Innenhof befindet sich ein Parkplatz für Menschen mit Behinderungen. Der Zugang vom Hof in das Gebäude ist barrierefrei. Die Räumlichkeiten des Vordergebäudes erreichen Sie über einen Personenaufzug.

Bezüglich Menschen mit einer Hörbehinderung und Gehörlose wird um Beachtung gebeten, dass im Gebäude keine Blitzlampen vorhanden sind, die Ihnen einen eventuellen Evakuierungsfall anzeigen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass keine induktiven Höranlagen vorhanden sind.

 

Zusätzliche Hinweise für Sehbehinderte und Blinde:

Zur Einlasskontrolle und somit zu der Stelle im Gebäude, an welcher Sie erste Informationen erhalten können, gelangen Sie über den Haupteingang. Den Haupteingang erreichen Sie über die sich davor befindliche neunstufige Treppe. Die Treppe ist sowohl links als auch rechts mit Handläufen versehen. Die Tür des Haupteingangs ist doppelflügelig, wobei sich diesbezüglich nur die rechte Seite der Tür öffnet. Die Tür des Haupteingangs verfügt über eine Öffnungsautomatik. Sollte sich die Tür nicht selbst öffnen, betätigen Sie bitte die dort rechts neben der Tür befindliche Klingel, damit Ihnen die Tür von einem/ einer Mitarbeiter/-in der Wachtmeisterei geöffnet werden kann.

Nach Durchschreiten der Haupteingangstür müssen Sie nach circa drei Metern eine Stufe hinaufsteigen und stehen nun vor einer Glastür, welche zum Eintreten manuell per Türklinke nach innen geöffnet werden muss.

Laufen Sie jetzt circa weitere drei Meter geradeaus und drehen sich danach um 90 Grad nach links. Sie stehen jetzt gegenüber der Einlasskontrolle und somit des Empfangs im Gerichtsgebäude. Von dort aus werden Sie bei Bedarf weiter begleitet.

Sollte das Hinaufsteigen der Treppe zum Haupteingang nicht möglich sein, ist der Zugang natürlich auch über den oben beschriebenen Einlass über die rechte Hofeinfahrt möglich.

Um zur rechten Hofeinfahrt zu gelangen, müssen Sie sich gegenüber der Treppe zum Haupteingang stehend um 90 Grad nach rechts drehen und circa 25 Meter geradeaus laufen. Nach einer weiteren Drehung um 90 Grad nach links und circa weiteren zwei Metern befindet sich linker Hand eine frei stehende Säule, welche mit einer Klingel und Sprechanlage ausgestattet ist. Die Wachtmeisterei wird sich bei Ihnen melden und bezüglich des Zugangs zum Gebäude behilflich sein.

Im Erdgeschoss befindet sich auch eine Behindertentoilette. Fragen Sie hierzu bitte unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Einlasskontrolle. Diese Toilette ist nicht mit einem visuellen Signal, welches im Falles eines Feueralarms aufleuchtet, ausgestattet.

Am Boden gibt es kein Bodenleitsystem, weder vor den Treppen noch vor dem Fahrstuhl oder anderen Türen.

Hinsichtlich aller weiteren Schritte im Gebäude werden Sie durch das Personal an der Einlasskontrolle informiert und unterstützt.

Der Zugang zum Gebäude ist für Menschen mit Gehbehinderung bzw. Rollstuhlfahrer über den Haupteingang möglich. Die Räumlichkeiten des Amtsgerichts erreichen Sie anschließend über einen Personenaufzug. Ein Parkplatz für Menschen mit Behinderungen befindet sich auf der rechten Seite des Gebäudes.

Bezüglich Menschen mit einer Hörbehinderung und Gehörlose wird um Beachtung gebeten, dass im Gebäude keine Blitzlampen vorhanden sind, die Ihnen einen eventuellen Evakuierungsfall anzeigen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass keine induktiven Höranlagen vorhanden sind.

 

Zusätzliche Hinweise für Sehbehinderte und Blinde:

Der Zugang zum Gebäude ist für Menschen mit Sehbehinderung uneingeschränkt über den Haupteingang an der Pölbitzer Straße möglich. Es handelt sich dabei um eine große Glaseingangstür, die sich automatisch öffnet.

Gegenüber dem Haupteingang befindet sich in circa vier Meter Entfernung ein Personenaufzug, mit welchem das Erdgeschoss erreicht werden kann. Dazu ist eine Etage nach unten zu fahren. Die Bedienung im Fahrstuhl ist nicht mit Brailleschrift ausgestattet, jedoch ist die Beschriftung hinsichtlich der Ziffern der Etagen erhaben. Akustische Hinweise über die Fahrstuhlfahrt werden ausgegeben. Im Erdgeschoss hält der Fahrstuhl gegenüber einer großen Glaswand. Nach dem Heraustreten aus dem Fahrstuhl ist circa 1,5 Meter vom Fahrstuhl entfernt rechts an der Wand ein viereckiger Türöffner zu betätigen, welcher die Eingangstür zum Foyer des Erdgeschosses öffnet. Vorsicht ist geboten, da die Tür nach außen öffnet! Nach dem Passieren der Eingangstür wird das Foyer des Erdgeschosses erreicht. Dort befindet sich nach circa acht Metern auf der linken Seite die Einlasskontrolle, welche jeweils mit einem Wachtmeister/ Wachtmeisterin und einer Sicherheitskraft besetzt ist. Diese werden bei weiteren Anliegen behilflich sein.

Sollte der Fahrstuhl nicht genutzt werden beziehungsweise genutzt werden können, kann das Erdgeschoss auch über eine Treppe erreicht werden. Diese befindet sich ebenfalls hinter der Glaseingangstür links neben dem Fahrstuhl. Die Treppe hat vier Stufen und die Trittflächen bestehen aus geriffeltem Blech. Nach 1,5 Meter geradeaus und anschließend circa zwei Meter nach rechts, ist an der Wand der Türöffner zu betätigen, welcher die Eingangstür zum Foyer des Erdgeschosses öffnet.

Am Boden gibt es kein Bodenleitsystem, weder vor den Treppen noch vor dem Fahrstuhl oder anderen Türen.

Im Foyer des Erdgeschosses befindet sich auf der rechten Seite eine Behindertentoilette. Diese Toilette ist nicht mit einem visuellen Signal, welches im Falles eines Feueralarms aufleuchtet, ausgestattet.

Vor den Sitzungssälen sind digitale Anzeigetafeln angebracht. Diese sind mit Blindenschrift versehen und mit einer akustischen Anlage ausgestattet, welche den Standort mitteilt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kopfhörer anzuschließen, um die Anzeige als Audio-Datei wiederzugeben.

Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

Nach Betätigung der Klingel werden Sie an der Eingangstür abgeholt.

Die Klingel samt Sprechanlage befindet sich an einer etwa zwei Meter vor der Eingangstür auf der rechten Seite befindlichen frei stehenden Briefkastenanlage.

Ein Parkplatz für Menschen mit Behinderungen befindet sich vor dem Eingangsbereich.

Hinweise zur Barrierefreiheit für den Standort »Platz der Deutschen Einheit 1« finden Sie hier:

Zugang für Menschen mit Behinderungen

Die Internetseite des Landgerichts Zwickau wird im gleichen Fenster geöffnet.

Weitere Hilfeleistungen

Soweit Sie umfangreicheren Unterstützungsbedarf benötigen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Termin/ Besuch telefonisch unter der auf Ihrer Terminsladung vermerkten Telefonnummer oder alternativ unter 0375 5092-0.

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