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Nachtbriefkasten

Schriftstücke, deren Eingang bei Gericht an eine bestimmte Frist gebunden ist, können außerhalb der Dienstzeiten des Amtsgerichts auch in den jeweiligen Nachtbriefkasten eingeworfen werden.

Funktion des Nachtbriefkastens:
Bis 24:00 Uhr des jeweiligen Tages eingeworfene Schriftstücke werden mit dem Datumsstempel dieses Tages versehen und gelten als an diesem Tag bei Gericht eingegangen. Nach 00:00 Uhr eingeworfene Schriftstücke werden mit dem Datumsstempel des neuen Tages versehen und gelten als an diesem Tag eingegangen.

Wichtiger Hinweis:
Um Nachteile zu vermeiden, sollten Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Gebührenstempleraufdrucken oder Kostenmarken sowie Wertgegenstände nicht in den Nachtbriefkasten eingeworfen, sondern in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten des Gerichts abgegeben werden.

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