Nachtbriefkasten
Schriftstücke, deren Eingang bei Gericht an eine bestimmte Frist gebunden ist, können außerhalb der Dienstzeiten des Amtsgerichts auch in den jeweiligen Nachtbriefkasten eingeworfen werden.
Funktion des Nachtbriefkastens:
Bis 24:00 Uhr des jeweiligen Tages eingeworfene Schriftstücke werden mit dem Datumsstempel dieses Tages versehen und gelten als an diesem Tag bei Gericht eingegangen. Nach 00:00 Uhr eingeworfene Schriftstücke werden mit dem Datumsstempel des neuen Tages versehen und gelten als an diesem Tag eingegangen.
Wichtiger Hinweis:
Um Nachteile zu vermeiden, sollten Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Gebührenstempleraufdrucken oder Kostenmarken sowie Wertgegenstände nicht in den Nachtbriefkasten eingeworfen, sondern in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten des Gerichts abgegeben werden.