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Sprechzeiten / Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zugang zum Gerichtsgebäude auf der Startseite.

Für Ihre Anliegen, Anträge, Anfragen oder Terminsvereinbarungen (z.B. Akteneinsichtsgesuche) erreichen Sie die Gerichtsabteilungen telefonisch - auch über die zentrale Einwahl: 0375 5092 0 - wie folgt:
 

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


Wegen der zahlreichen Anrufe wird um Geduld gebeten.

Innerhalb dieser Sprechzeiten können Termine vereinbart und durchgeführt werden.

Anberaumte Verhandlungstermine werden von diesen Sprechzeiten nicht berührt.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen schriftlich einzureichen. Die Briefkästen vor den Gerichtsgebäuden werden so regelmäßig geleert, dass Sie dort auch Fristsachen einwerfen können.

Der Zutritt zu den Geschäftszimmern der Mitarbeiter ist nicht gestattet.

Öffnungszeiten

Die Gerichtsgebäude sind während der öffentlichen Verhandlungstermine geöffnet.

 

Folgende Stellen können ohne vorherige Terminsvereinbarung wie folgt aufgesucht werden:


Rechtsantragsstelle (Gerichtsgebäude Pölbitzer Straße 9)

Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Zahlstelle

Mittwoch: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Änderungen werden auf der Startseite unter Aktuelle Informationen eingestellt.

Damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, werden Sie gebeten mindestens 30 Minuten vor Schließung der jeweiligen Stelle anwesend zu sein

 

Sonstige Hinweise

Allgemeines

Alle mittels Vordruck zu stellenden Anträge z.B. auf Beratungshilfe sind grundsätzlich schriftlich einzureichen.  So müssen Anträge, Verteidigungsanzeigen, Fristverlängerungen, Klageerwiderungen, Rechtsmittel und Stellungnahmen in laufenden Verfahren nicht zwingend von der Rechtsantragstelle protokoliert werden.

Schriftliche Anträge können auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Briefkästen an den Objekten Pölbitzer Str. 9, Humboldtstr.1, Platz der Deutschen Einheit 1 und in Grundbuchangelegenheiten ausschließlich in den Briefkasten Dr.-Friedrichs-Ring 1 eingereicht werden.

Auf die bereitgestellten Vordrucke unter www.justiz.sachsen.de wird verwiesen.

In rechtlich schwierigen Angelegenheiten kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

 

Einzelne Fachverfahren

Hinweise zu den einzelnen Fachverfahren können unter den jeweiligen Menüpunkten abgerufen werden.

 

Zwangsversteigerungsverfahren

Es wird dringend empfohlen die amtliche Veröffentlichungsplattform des Gerichts (www.zvg-portal.de) hinsichtlich der Versteigerungstermine zu prüfen.

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