Sprechzeiten / Öffnungszeiten
Sprechzeiten
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zugang zum Gerichtsgebäude auf der Startseite.
Für Ihre Anliegen, Anträge, Anfragen oder Terminsvereinbarungen (z.B. Akteneinsichtsgesuche) erreichen Sie die Gerichtsabteilungen telefonisch - auch über die zentrale Einwahl: 0375 5092 0 - wie folgt:
Montag bis Donnerstag |
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Wegen der zahlreichen Anrufe wird um Geduld gebeten.
Innerhalb dieser Sprechzeiten können Termine vereinbart und durchgeführt werden.
Anberaumte Verhandlungstermine werden von diesen Sprechzeiten nicht berührt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen schriftlich einzureichen. Die Briefkästen vor den Gerichtsgebäuden werden so regelmäßig geleert, dass Sie dort auch Fristsachen einwerfen können.
Der Zutritt zu den Geschäftszimmern der Mitarbeiter ist nicht gestattet.
Öffnungszeiten
Die Gerichtsgebäude sind während der öffentlichen Verhandlungstermine geöffnet.
Folgende Stellen können ohne vorherige Terminsvereinbarung wie folgt aufgesucht werden:
Rechtsantragsstelle (Gerichtsgebäude Pölbitzer Straße 9)
Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zahlstelle
Mittwoch: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Änderungen werden auf der Startseite unter Aktuelle Informationen eingestellt.
Damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, werden Sie gebeten mindestens 30 Minuten vor Schließung der jeweiligen Stelle anwesend zu sein
Sonstige Hinweise
Allgemeines
Alle mittels Vordruck zu stellenden Anträge z.B. auf Beratungshilfe sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. So müssen Anträge, Verteidigungsanzeigen, Fristverlängerungen, Klageerwiderungen, Rechtsmittel und Stellungnahmen in laufenden Verfahren nicht zwingend von der Rechtsantragstelle protokoliert werden.
Schriftliche Anträge können auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Briefkästen an den Objekten Pölbitzer Str. 9, Humboldtstr.1, Platz der Deutschen Einheit 1 und in Grundbuchangelegenheiten ausschließlich in den Briefkasten Dr.-Friedrichs-Ring 1 eingereicht werden.
Auf die bereitgestellten Vordrucke unter www.justiz.sachsen.de wird verwiesen.
In rechtlich schwierigen Angelegenheiten kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Einzelne Fachverfahren
Hinweise zu den einzelnen Fachverfahren können unter den jeweiligen Menüpunkten abgerufen werden.
Zwangsversteigerungsverfahren
Es wird dringend empfohlen die amtliche Veröffentlichungsplattform des Gerichts (www.zvg-portal.de) hinsichtlich der Versteigerungstermine zu prüfen.