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Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist zum einen für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Diese Streitigkeiten resultieren aus dem Arbeitsverhältnis oder betreffen das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen.

Daneben entscheiden die Arbeitsgerichte über eine Reihe von weiteren Streitigkeiten, die mit dem Arbeitsleben in Verbindung stehen. Das sind z.B. Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit von Streik und Aussperrung, Angelegenheiten der Betriebsverfassung, wie Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebsrats, die Anwendung von Tarifverträgen und von besonderen Schutzgesetzen zu Gunsten bestimmter Arbeitnehmergruppen, wie Schwerbehinderten, werdenden Müttern und Jugendlichen.

Die Arbeitsgerichte in Sachsen haben ihren Sitz in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Das Landesarbeitsgericht des Freistaates Sachsen befindet sich in Chemnitz. Es führt die Bezeichnung »Sächsisches Landesarbeitsgericht«.

Informationen zu den Rechtswegen zu den Arbeitsgerichten finden Sie im Amt24 unter

Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten