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Berufsziel Notarin/Notar

Tätigkeitsbild

Notarinnen und Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und betreuen die Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die

  • Entwurfserstellung und Beurkundung von Verträgen und Satzungen auf den Gebieten des
    • Immobiliarsachenrechts,
    • Erbrechts,
    • Familienrechts und
    • Gesellschaftsrechts,
  • Beratung und Belehrung der Beteiligten,
  • Beglaubigung von Unterschriften sowie
  • Tätigkeiten im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung.

    Voraussetzungen und Bestellung - Notarassessor

    Im Freistaat Sachsen werden Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt. Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen offen, der die beiden juristischen Staatsprüfungen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat. Außerdem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit für das Amt des Notars geeignet sein.

    Voraussetzung für die Bestellung zur Notarin oder zum Notar ist eine zusätzliche mehrjährige Ausbildung zur Vorbereitung auf den Notarberuf, der sogenannte Anwärterdienst als Notarassessorin bzw. Notarassessor. In dieser regelmäßig drei Jahre andauernden Vorbereitungszeit werden die theoretischen und praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die für die Ausübung des Notaramtes erforderlich sind. Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen. Es werden stets nur so viele Notarassessoren eingestellt, wie entsprechend der Altersstruktur der amtierenden Notare und der Anzahl der zur Versorgung der Bevölkerung notwendigen Notarstellen später voraussichtlich zu Notaren bestellt werden können.

      Praktische Ausbildung

      Die praktische Durchführung der Ausbildung obliegt der Notarkammer Sachsen. Während des Vorbereitungsdienstes werden Notarassessoren in der Regel bei mindestens zwei bis drei verschiedenen Notaren ausgebildet. Praktische Erfahrung gewinnen sie außerdem durch die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen sowie im fortgeschrittenen Stadium des Vorbereitungsdienstes durch die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen. Während des Anwärterdienstes kann auch eine Abordnung an eine Standesorganisation, wie z. B. an

      • die Notarkammer Sachsen,
      • die Bundesnotarkammer,
      • das Deutsches Notarinstitut,
      • den Deutschen Notarverein oder an
      • das Sächsische Staatsministerium der Justiz

      erfolgen. Nach Ableistung des Anwärterdienstes können sich Notarassessorinnen auf freie Notarstellen bewerben, die vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz ausgeschrieben werden.

        Einkommen

        Notarassessoren erhalten von der Ländernotarkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig, Bezüge, die an die eines Richters auf Probe angelehnt sind. Sie sind von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Sie erwerben gegenüber der Ländernotarkasse Ansprüche auf Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung und erhalten Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie Reise- und Umzugskostenersatz.

          Wechsel innerhalb Sachsens

          Nach einer Mindestverweildauer von fünf Jahren ab der Bestellung zur Notarin bzw. zum Notar kann bei der Ausschreibung einer freien Notarstelle und einer erfolgreichen Bewerbung auch der Amtssitz verlegt werden. Somit besteht die Möglichkeit, innerhalb des Freistaates die Notarstelle zu wechseln, z.B. von einem eher ländlich geprägten Ort in eine größere Stadt.

            Auswahl und Ernennung

            Die Ernennung von Notarassessoren erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz. In der Regel werden zwei Mal im Jahr - im Frühjahr und im Herbst - Stellen für Notarassessorinnen und Notarassessoren im Sächsischen Justizministerialblatt ausgeschrieben. Bewerber sollten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens 9,00 Punkte (Prädikat vollbefriedigend) erzielt haben. Das Auswahlverfahren und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Ausführung der Bundesnotarordnung und über die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (VwV Notarwesen vom 27. August 2013) geregelt.

              Kontakt

              Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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