Berufsanerkennung
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Befähigung für die Beamtenlaufbahnen
Wenn Sie sich als Bewerber mit einer ausländischen Berufsqualifikation auf eine Stelle bewerben möchten, die die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn im Freistaat Sachsen voraussetzt, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung nach Abschnitt 5 der Sächsischen Laufbahnverordnung. Informationen dazu finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Spezielle Informationen zu den Beamtenlaufbahnen in der Fachrichtung Justiz mit Schwerpunkt Justizdienst oderJustizvollzugsdienst erhalten Sie jeweils unter den angegebenen Kontaktdaten.
Sächsische Laufbahnverordnung
Amt24
Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren
Kontakt
Beamtenlaufbahnen Justizdienst
Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und
für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Referat Aus- und Fortbildung in der Justiz
Hansastraße 4
01097 Dresdenpoststelle@smj.justiz.sachsen.de
Kontakt
Beamtenlaufbahnen Justizvollzug
Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und
für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Referat Personal- und Organisationsangelegenheiten Justizvollzug
Hansastraße 4
01097 Dresdenpoststelle@smj.justiz.sachsen.de