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Berufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Befähigung für die Beamtenlaufbahnen

Wenn Sie sich als Bewerber mit einer ausländischen Berufsqualifikation auf eine Stelle bewerben möchten, die die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn im Freistaat Sachsen voraussetzt, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung nach Abschnitt 5 der Sächsischen Laufbahnverordnung. Informationen dazu finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Spezielle Informationen zu den Beamtenlaufbahnen in der Fachrichtung Justiz mit Schwerpunkt Justizdienst oderJustizvollzugsdienst erhalten Sie jeweils unter den angegebenen Kontaktdaten.

Kontakt

Beamtenlaufbahnen Justizdienst

  • SymbolPostanschrift:
    Sächsisches Staatsministerium der Justiz und
    für Demokratie, Europa und Gleichstellung
    Referat Aus- und Fortbildung in der Justiz
    Hansastraße 4
    01097 Dresden
  • Symbolpoststelle@smj.justiz.sachsen.de

Kontakt

Beamtenlaufbahnen Justizvollzug

  • SymbolPostanschrift:
    Sächsisches Staatsministerium der Justiz und
    für Demokratie, Europa und Gleichstellung
    Referat Personal- und Organisationsangelegenheiten Justizvollzug
    Hansastraße 4
    01097 Dresden
  • Symbolpoststelle@smj.justiz.sachsen.de