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Studium/Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 der Fachrichtung Justiz (Rechtspfleger) dauert drei Jahre und beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Zu Beginn erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in.

Durch diesen berufspraktischen Studiengang ist eine enge Verflechtung von Theorie und Praxis gewährleistet. Hierdurch werden die Anwärter in die Lage versetzt, das in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen.

Während des Vorbereitungsdienstes wechseln sich theoretische Studienabschnitte von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Praxisphasen von insgesamt 12 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Nach einem einwöchigen Einführungspraktikum, das einen Einblick in die Tätigkeit des Rechtspflegers gibt, folgt ein erster Studienabschnitt von 11 Monaten. Nach fünf Praxismonaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften folgt der zweite zehnmonatige Studienabschnitt. Eine Praxisstation mit einer Dauer von sieben Monaten und eine intensive Examensvorbereitung schließen die Ausbildung ab.

Nach erfolgreichem Abschluss der Fachstudien und Praxisphasen unterziehen sich die Anwärter der Rechtspflegerprüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung.

Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung können Sie im Rahmen verfügbarer Stellen in den sächsischen Justizdienst übernommen werden.

Bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erbringung einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung in Form einer Diplomarbeit verleiht die Fachhochschule den akademischen Grad »Diplomrechtspfleger/in (FH)«.


Ausbildungsvorschriften:

bis Einstellungsjahrgang 2022 und Rechtspflegerprüfung 2023
Ausbildungsvorschriften (SächsAPORPfl)
[Download,*.pdf, 0,14 MB]