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Bewerbung

Die Bewerbung um Zulassung zum Auswahlverfahren für die Einstellung als Rechtspflegeranwärter/in sollte ONLINE unter www.hsf.sachsen.de vorgenommen werden.

Sollte Ihnen eine Online-Bewerbung nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des Auswahlausschusses in Verbindung:

Geschäftsstelle des Auswahlausschusses
Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Herbert-Böhme-Str. 11
01662 Meißen

Telefon (03521) 473645.

Bewerbungen für den Studienbeginn im September 2025 sind ab 1. Juni 2024 möglich. Der Bewerbungszeitraum für den Studienbeginn 2024 ist beendet.

Die Ausschreibung für den Studienbeginn im September 2025 wird hier voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht.



Weitere Hinweise zur Bewerbung um Zulassung zum Auswahlverfahren sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf den Seiten der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, unter folgendem Link

Hinweise für Bewerber/innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

An der Hochschule Meißen (FH) finden Studierende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z.B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder elektronische/technische Hilfsmittel) den Erfolg des Studiums. Die Dozentinnen und Dozenten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Studierenden mit Schwerbehinderung/Gleichstellung in die Hochschule Meißen (FH). Dies gilt auch für die praktischen Studienzeiten in den jeweiligen Justizbehörden. Das Oberlandesgericht Dresden als Einstellungsbehörde sowie die Ausbildungsleiterinnen bei den Amtsgerichten Bautzen und Zwickau stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist deshalb kein Hindernis, sich um das Studium der Rechtspflege zu bewerben.