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Ausbildung

Die Ausbildung umfasst praktische Ausbildungsabschnitte, die bei einer Gerichtsvollzieherin / einem Gerichtsvollzieher eines möglichst wohnortnahen, sächsischen Amtsgerichts absolviert werden, und fachtheoretische Lehrgänge, die an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz (Dr.-Heinrich-Dittrich-Allee 24, 91257 Pegnitz) stattfinden.

Den Gerichtsvollzieherbewerberinnen / -bewerbern wird für die Dauer der Lehrgänge in Pegnitz eine Unterkunft amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die Ausbildung ist mit einer Teilzeitbeschäftigung nicht vereinbar.

Die Gerichtsvollzieherausbildung beginnt am 15. Oktober eines Kalenderjahres und dauert circa 20 Monate. Sie schließt mit der Gerichtsvollzieherprüfung ab. Die Ausbildung beinhaltet folgende Abschnitte:

  • 2 Wochen Einführungspraktikum
  • 5 ½ Monate Fachtheoretischer Lehrgang A
  • 5 Monate Praktische Ausbildung I
  • 2 Monate Fachtheoretischer Lehrgang B
  • 5 Monate Praktische Ausbildung II
  • 2 Wochen Fachtheoretischer Lehrgang C
  • 1 Woche schriftliche und mündliche Prüfung


Bewerber/innen, die keine Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1.2 in der Fachrichtung Justiz durchlaufen haben, sonst aber den Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gerichtsvollzieher entsprechen, absolvieren zunächst die sogenannte vorbereitende Ausbildung. Die vorbereitende Ausbildung dauert regelmäßig vom 15. April bis 14. Oktober eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet eine mündliche Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zur sich unmittelbar anschließenden Gerichtsvollzieher-ausbildung ist. Die vorbereitende Ausbildung beinhaltet folgende Abschnitte:

  • 1 Woche Einführung bei Gericht
  • 4 Monate Fachtheoretischer Lehrgang
  • 7 Wochen Hospitation bei Gericht.