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Karriere

Wenn Sie sich während der Ausbildung zum/r Gerichtsvollzieher/in in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, können Sie nach Bestehen der Gerichtsvollzieherprüfung im Rahmen verfügbarer Stellen bei einem Gericht des Freistaates Sachsen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut werden. Nach einer mindestens einjährigen Bewährungszeit erfolgt die Ernennung zum/zur »Gerichtsvollzieher/in«. Eine Abkürzung der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren ist u.a. bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich. Die Besoldung erfolgt im Eingangsamt in Besoldungsgruppe A 8. Beförderungsmöglichkeiten bestehen bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen des Personalentwicklungs- und Beförderungskonzeptes des Oberlandesgerichts Dresden bis zur Besoldungsgruppe A 9 +Z.

Wenn Sie sich während der Ausbildung zum/r Gerichtsvollzieher/in bereits in einem Beamtenverhältnis des Freistaates Sachsen befinden, können Sie nach Bestehen der Gerichtsvollzieherprüfung im Rahmen verfügbarer Stellen bei einem Gericht des Freistaates Sachsen mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut werden. Nach einer mindestens einjährigen Bewährungszeit erfolgt die Ernennung zum/zur »Gerichtsvollzieher/in«. Während der Bewährungszeit erhalten Sie die Bezüge, die Sie in Ihrem bisherigen Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen erhalten haben. Die Besoldung nach der Ernennung zum/zur Gerichtsvollzieher/in erfolgt im Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 8. Beförderungsmöglichkeiten bestehen bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen des Personalentwicklungs- und Beförderungskonzeptes des Oberlandesgerichts Dresden bis zur Besoldungsgruppe A 9 +Z.

Ein Einsatz für Gerichtsvollzieher/innen kommt je nach Bedarf innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen in Betracht.