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Informationen für Selbststeller

Wenn Sie eine Ladung zum Strafantritt für die JVA Bautzen erhalten haben, sollten Sie dieser freiwillig und pünktlich innerhalb unserer Geschäftszeiten (07.30 Uhr bis 15.30 Uhr) folgen.

Wenn der Zeitpunkt des Haftantritts besonders ungünstig gesetzt ist, sodass Ihnen daraus besondere Nachteile erwachsen, die außerhalb dessen liegen was vom Strafmaß vorgesehen ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Haftaufschub bei der für Sie zuständigen Staatsanwaltschaft gemäß § 456 StPO zu beantragen. Ein Haftaufschub kann nur im Zeitraum zwischen der Verurteilung und dem Haftantritt durch Sie selbst beantragt werden. Die Vollzugsanstalt kann den Zeitpunkt des Haftantritts nicht ändern!

Fragen zum Strafantritt beantworten wir Ihnen innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefonnummer:  03591589-0.

Bitte beachten Sie das Ihrer "Ladung zum Strafantritt" beiliegende Merkblatt. Achten Sie darauf, dass Sie beim Strafantritt nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel stehen.

 

Folgendes müssen Sie bei der Anmeldung in unserer Torwache vorlegen:

  • Ladung zum Strafantritt
  • Personalausweis oder Reisepass

 

Folgende Gegenstände und Unterlagen sollten Sie nicht vergessen:

  • dringend benötigte Medikamente (für die ersten Tage)
  • ggf. wichtige Arztunterlagen
  • Bargeld für den Gefangeneneinkauf

Sie erhalten alle notwendigen Dinge für den Alltag in der Anstalt bzw. können diese im Rahmen des Gefangeneneinkaufs erwerben.                                                                                                                                                      

Folgende Sachen und Gegenstände können Sie zum Haftantritt mitbringen:

Bekleidung/Wäsche (Mindeststückzahlen)

  • 7 Slips, 7 Unterhemden sowie 7 Paar Socken
  • 2 Jogging Hosen + 1 Jeans + 2 kurze Sporthosen
  • 6 Oberteile + 8 T-Shirt
  • 2 Schlafanzüge + 1 Bademantel
  • 2 Paar Sportschuhe
  • 1 Paar Badeschuhe
  • 1 Paar Hausschuhe
  • 1 Mütze oder 1 Basecape
  • 1 Paar Strickhandschuhe
  • 1 Schal-/ Schaltuch
  • 2 Handtücher + 2 Badetücher
  • 2 Geschirrtücher
  • 2 Kompl. Garnituren Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)

Hinweise: Sind die Mindeststückzahlen nicht vorhanden, wird Ihnen das Tragen privater Kleidung nicht gestattet. Sie werden mit Anstaltssachen ausgestattet. Die Reinigung Ihrer privaten Kleidung erfolgt in der Wäscherei der JVA Bautzen; dafür erhalten Sie ein personengebundenes Wäschenetz. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, kann Ihnen das Tragen privater Kleidung nicht genehmigt werden; Sie werden mit Anstaltskleidung ausgestattet.

 

Elektrische Geräte     

  • 1 Wasserkocher
  • 1 elektrischer Rasierer (ohne Schwingkopf)
  • 1 Radio bzw. Radiorecorder (max. Gesamtkantenlänge 120 cm)
  • 1 Fernseher (max. Gesamtkantenlänge 120 cm)

 

Hinweis: Das Einbringen des Gerätes hat die Genehmigung zum Betreiben auf dem Haftraum noch nicht zur Folge! Erst nach Inaugenscheinnahme und Überprüfung des Gerätes kann dessen Aushändigungsfähigkeit festgestellt werden.

 

Für Fernseher/Tonwiedergabegeräte gelten folgende Bedingungen:

  • Radios und andere Tonwiedergabegeräte dürfen zusammengerechnet eine Kantenlänge von insgesamt 120 cm (H x B x T) nicht überschreiten.
  • Es sind keine sogenannten Bassrollen gestattet.
  • Die Lautsprecher müssen eingebaut sein.
  • CD-Wechsler und mehrere ausfahrbare Plattenteller sind nicht erlaubt.
  • Die Geräte dürfen keine Öffnungen haben, durch die Gegenstände im Gehäuse versteckt und wieder herausgenommen werden können. Sie dürfen keine verdeckten Hohlräume im Bügel und in der CD-Abdeckung sowie keine abnehmbare Lautsprecherbespannung besitzen.
  • Das ggf. CD-Teil muss ohne Verschraubung ins Gehäuse eingelassen sein.
  • Geräte mit USB-Anschluss, LAN-Anschluss, und/oder Kartenschacht sind grundsätzlich nicht aushändigungsfähig. Sollte eine brauchbare Versiegelung der Anschlüsse möglich sein, kann im Einzelfall die Ausgabe genehmigt werden.
  • TV-Geräte dürfen eine Gesamtkantenlänge von 120 cm (H x B x T) nicht überschreiten. Als Zubehör sind eine Fernbedienung und ein Antennenkabel mit einer Länge von 1,50 m gestattet.
  • Bei einem TV muss das Netzteil integriert sein. Das Gerät darf keine sonstigen zusätzlichen Einrichtungen oder technischen Vorkehrungen (W-LAN, Smart-Funktionen usw.) enthalten. Notwendige Änderungen (z.B. das Abklemmen von eingebauten Mikrofonen und Mikrofonbuchsen) dürfen nur durch Vermittlung der Anstalt in einer Fachwerkstatt erfolgen. Die dafür nötigen Kosten sind von Ihnen zu tragen.
  • Als elektronisches Spielgerät ist nur die Sony-Playstation 1 oder 2 mit zwei Controllern und den notwendigen Anschlusskabeln zugelassen.
  • Die Ausgabe von TV-Geräten und anderen Bild-/Tonwiedergabegeräten erfolgt erst nach einer für Sie kostenpflichtigen Überprüfung durch die Vertragswerkstatt der JVA Bautzen.

 

Gegenstände des persönlichen Bedarfs

Gegenstand Präzisierung
Bargeld max. 130,- €
Brillen Sonnenbrillen - nicht verspiegelt
Orthopädische oder sonstige Hilfsmittel Prothesen, Stützstock u.ä.
notwendige ärztlich verordnete Arzneimittel in Originalverpackung für max. 5 Tage mit Kopie des Rezeptes
Arm- oder Taschenuhr bis zu einem Wert von ca. 160,- € ohne Empfangs-, Sende-, Speicher- oder Aufzeichnungsmöglichkeit
Ehe- und Verlobungsring max. 3 weitere Schmuckstücke mit einem Gesamtwert von bis zu 160,- €
Einwegrasierer  
Kamm ohne Hohlraum
Zahnbürste keine elektrische
Schreibmaterial max. 5 Briefmarken, 10 Blatt Schreibpapier, 5 nicht gefütterte Umschläge
Tabak + Kaffee nur originalverpackt und in einer überschaubaren Menge

Lebensmittel und Kosmetik dürfen nicht mitgebracht werden! Bei allen aufgeführten Sachen/Gegenständen erfolgt die Aushändigung erst nach einer Kontrolle in der hiesigen Kammer. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung kann die Aushändigung der von Ihnen mitgebrachten Gegenstände abgelehnt werden, auch wenn diese auf der Liste verzeichnet sind.

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