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Vor und während des Arrestes

© JVA Dresden

Was sollen Sie mitbringen?

  • Die Ladung, ein Ausweisdokument, die Krankenkassenkarte
  • Kleidung ausreichend für die Arrestdauer (z.B. Schuhe, Jacke, Badeschuhe, Unterwäsche)
  • Sportsachen
  • Handtücher
  • Körperpflegemittel (nur Deoroller, Duschgel, Zahnpflege etc.)
  • Geld oder Fahrkarte für die Rückfahrt
  • Briefmarken, um Briefe versenden zu können
  • Lernmaterialien für Schule, Führerschein, Studium usw.
  • Armbanduhr (ohne Sende-, Empfangs-, Speicher- und Aufzeichnungsfunktion) oder einfacher Wecker
  • Bücher
  • Falls es Klärungsbedarf gibt im Hinblick auf Jobcenter/ Einwohnermeldeamt/ Jugendamt/ Wohnung/ Schulden können Unterlagen, die diese Punkte betreffen, gerne mitgebracht werden und es kann eine erste Bearbeitung mit dem Sozialdienst erfolgen.

Falls es Medikamente gibt, die regelmäßig eingenommen werden müssen, sollten diese mitgebracht werden. Falls vorhanden, sollten ärztliche Bescheinigungen/Unterlagen mitgebracht werden.

Beachten Sie auch das beigefügte Schreiben zu Ihrer Arrestladung.

Sie haben Sorge, etwas zu vergessen oder wegen polizeilicher Zuführung keine Chance gehabt, persönliche Dinge zu packen? Familienangehörige oder Bekannte können zu den normalen Geschäftszeiten genehmigungsfähige Sachen an der Pforte abgeben. Bei der Abgabe besteht keine Gelegenheit den Arrestanten zu sehen.

Wenn Sie beim Essen auf etwas achten müssen (Allergie, Diabetes, o.ä.), geben Sie bitte dem/der diensthabenden Justizvollzugsbeamten/in Bescheid, wenn Sie im Arrest ankommen.

Was dürfen Sie nicht mitbringen?

Nicht erlaubte Gegenstände werden vor Arrestbeginn in der Anstalt sicher verschlossen und aufbewahrt. Sie erhalten diese Gegenstände nach dem Arrest zurück. Während des Arrestes kommen Sie jedoch bei Notwendigkeit und in Absprache an diese Gegenstände heran.

Folgende Gegenstände werden nicht ausgehändigt:

  • Handys, MP3-Player, Fernseher, Tablets, CDs, E-Books etc.,
  • Lebensmittel und Getränke, Süßigkeiten (auch Kaugummi)
  • Sucht-/ Konsummittel (Drogen, Zigaretten, Alkohol)
  • elektrischer Rasierer und Haarschneider
  • Waffen, Werkzeuge, schwere Gürtelschnallen, etc.
  • Glasflaschen, Sprays in Druckbehältern
  • Tiere

Mit Ausnahme der Rückfahrt benötigen Sie im Arrest kein Geld! Geld und Wertgegenstände werden zum Arrestbeginn ebenfalls eingelagert und erst nach dem Arrest wieder ausgegeben.

Es bestehen keine Einkaufsmöglichkeiten.

Was sollten Sie wissen?

Sie arbeiten oder gehen zur Schule? Sie möchten den Arrest im Urlaub oder in den Ferien machen? Dann rufen Sie das zuständige Gericht oder auch uns an oder fragen ihre Jugendhilfe im Strafverfahren.

Was ist während des Arrestes untersagt?

  • RAUCHEN während des Arrestvollzuges ist untersagt
  • Besitz und Konsum von Drogen und Alkohol 
  • Kontaktaufnahme zu Gefangenen des offenen Vollzuges hier im Haus
  • Bemalen / Beschriften der Einrichtungsgegenstände / Wände / Türen / Fenster
  • Illegales Einbringen von Gegenständen
  • Missbrauch des Notrufes

Bei Verstößen /Nichtbeachtung / schlechtem Verhalten / Nichtausführung von Weisungen oder ähnlichen werden zeitnah entsprechende Hausstrafen ausgesprochen.
Dies kann der Ausschluss von gemeinschaftlichen Veranstaltungen sowie des Einschlusses während Freizeitmaßnahmen sein. 
Bei sehr groben Verstößen kann es auch zur Verlegung in einer anderen Arrestanstalt kommen. 

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