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Aufgaben, Zuständigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus ist zuständig für:

  • den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen für den Landgerichtsbezirk Leipzig,
  • den Vollzug von Freiheitsstrafen bis 2 Jahre (Erstvollzug) an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Leipzig und Torgau,
  • den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen (Landgerichtsbezirk Leipzig).

Im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig werden überstellte männliche und weibliche Gefangene stationär behandelt. Aufgenommen werden überwiegend Gefangene aus sächsischen Justizvollzugsanstalten, aber auch aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und anderen Bundesländern.

Das Krankenhaus verfügt über eine somatische und zwei psychiatrisch-psychotherapeutische Stationen.

In der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus werden Einzel- und Gruppenmaßnahmen für alle Gefangenen angeboten. Zu diesen Behandlungsangeboten gehören spezielle Trainingsmaßnahmen (z.B. Entspannungstraining, Motivationsgruppe zur Suchttherapie) sowie Gesprächsgruppen (Suchtberatungsgruppen, Resozialisierungsgruppen, Freizeitgruppen), durch die die Gefangenen bei der Aufarbeitung ihrer Probleme unterstützt werden. In Einzelgesprächen mit den jeweiligen Fachdiensten (Psychologischer Dienst, Sozialdienst) können mit den Gefangenen gezielt individuelle Problemlösungsstrategien besprochen werden.

Zur Behandlung eines Gefangenen im weiteren Sinne gehören auch Lernangebote und berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus arbeitet dabei mit freien Trägern (Christliches Jugenddorfwerk, Berufsfortbildungswerk) und ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen.

Die Suchtberatung wird von erfahrenen Mitarbeitern der externen Suchtberatungsstelle des Blauen Kreuzes (Diakonie Leipzig) durchgeführt. Sie werden zum Teil vom Sächsischen Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung finanziert.

In Einzel- und Gruppengesprächen beraten und motivieren die Mitarbeiter suchtkranke Gefangene, sich mit ihrer Suchtproblematik, insbesondere der Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht auseinanderzusetzen. Durch die Suchtberater/innen werden Therapieplätze beantragt, der Therapieantritt vorbereitet sowie die Betreuung nach der Therapie oder Haft organisiert.

Ziel der ehrenamtliche Mitarbeit ist es, die Gefangenen während der Inhaftierung zu unterstützen und zu helfen, nach der Haft ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen.
Die ehrenamtliche Mitarbeit trägt dazu bei, persönliche Schwierigkeiten der Gefangenen zu mildern oder zu lösen, die Freizeit der Gefangenen sinnvoll zu gestalten, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, die Entlassung vorzubereiten und im weiteren Leben in Freiheit Unterstützung zu geben.

Für eine ehrenamtliche Mitarbeit kommen alle Personen in Betracht, die entsprechend interessiert und persönlich geeignet sind. Bürger können zur Betreuung eines oder mehrerer bestimmter Gefangener (ehrenamtlicher Betreuer) oder sonst zur Mithilfe bei der Betreuung und Behandlung der Gefangenen (ehrenamtlicher Mitarbeiter) in der Anstalt zugelassen werden. Über die Zulassung der ehrenamtlichen Mitarbeiter und Betreuer entscheidet der Anstaltsleiter auf schriftlichen Antrag.
Als Ansprechpartnerinnen für Fragen der ehrenamtlichen Mitarbeit stehen die Sozialarbeiterinnen, Frau Weise-Juhnke und Frau Zimmermann zur Verfügung.
 

Ansprechpartner:

Frau Coryna Weise-Juhnke

Telefon: +49 341 8639-408

E-Mail: coryna.weise-juhnke@jval.justiz.sachsen.de

Frau Steffi Zimmermann

Telefon: +49 341 8639-355

E-Mail: steffi.zimmermann@jval.justiz.sachsen.de

Bei den Übergängen von der Freiheit in die Haft sowie aus der Haft in die Freiheit gibt es für Gefangene, Angehörige, lokale Beratungseinrichtungen und Behörden Fragestellungen, die miteinander erörtert werden sollten. Häufig fällt es nicht leicht, vor Ort passende Unterstützungsangebote und Ansprechpartner zu finden, die bei der Gestaltung dieser Übergangsprozesse unterstützen. Insbesondere erscheint es uns notwendig, miteinander in Verbindung zu treten, welche Vorbereitungen bereits während der Haftzeit vom Gefangenen oder von den einzelnen Institutionen getroffen werden können, um die Wiedereingliederung der Gefangenen zu optimieren. Die Justizvollzugsanstalten haben dafür Ansprechpartner für diese Aufgabe des Übergangsmanagements benannt, die in diesem Prozess den Gefangenen und den externen Partnern begleitend zur Seite stehen und ggf. Hilfsangebote koordinieren.

Wenn Sie als Angehöriger, Behörde, Verein, Arbeitgeber oder Vermieter unterstützen möchten oder Fragen zur Entlassungssituation haben, sind Sie gern eingeladen, mit uns in Kontakt zu treten.

Ansprechpartnerin für Übergangsmanagement

Frau Coryna Weise-Juhnke

Telefon: +49 341 8639-408

Telefax: +49 341 8639-105

E-Mail: coryna.weise-juhnke@jval.justiz.sachsen.de

Bildung

Europäischen Sozialfonds - Landeskofinanzierungsmitteln des Freistaates Sachsen   © EFS - EU

Die beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen werden von externen Bildungsträgern durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landeskofinanzierungsmitteln des Freistaates Sachsen finanziert.

 

 

Bild des aufbaues einer Elektroschaltung und Bild einer Küchenzeile © JVA Leipzig mit Krankenhaus

Für junge Untersuchungsgefangene werden durch einen externen Bildungsträger modulare berufliche Orientierungsmaßnahmen 
angeboten, in denen Grundlagen der Elektrotechnik vermittelt werden.

Für Strafgefangene wird eine modulare Kochausbildung angeboten. An den Bildungsmaßnahmen nehmen jeweils 10 bis 12 Gefangene teil.

Freizeit

Freizeitbereiche  © JVA Leipzig mit Krankenhaus

Die Freizeitaktivitäten werden im Wesentlichen durch drei Freizeit-bedienstete vorbereitet und durchgeführt. Dafür stehen in der JVA Leipzig eine Sporthalle, ein Kraftsportraum, ein Sportplatz, ein Kreativraum sowie Freizeiträume auf den Stationen zur Verfügung.

Pro Woche werden ca. 20 sportliche Veranstaltungen angeboten.

An den Kreativangeboten können jeweils bis zehn jugendliche oder erwachsene Gefangene teilnehmen.

Werkstattgebäude  © Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus

Ausbildung, Weiterbildung, arbeitstherapeutische Beschäftigung und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen.


In den Justizvollzugsanstalten werden daher Arbeitsbetriebe eingerichtet.
Diese Arbeitsbetriebe sollen betriebswirtschaftlich organisiert zur sinnvollen Beschäftigung der Gefangenen beitragen.

Die Leistungen und Erzeugnisse der Arbeitsbetriebe dienen einerseits zur Deckung des Bedarfs der Behörden, andererseits soll durch den Verkauf im freien Markt ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden.

Eine Auswahl von Produkten, die in den sächsischen Justizvollzugs-anstalten hergestellt werden, ist im Onlineshop erhältlich.

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