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Übergangsmanagement

Bei den Übergängen von der Freiheit in die Haft sowie aus der Haft in die Freiheit gibt es für Gefangene, Angehörige, lokale Beratungseinrichtungen und Behörden Fragestellungen, die miteinander erörtert werden sollten. Häufig fällt es nicht leicht, vor Ort passende Unterstützungsangebote und Ansprechpartner zu finden, die bei der Gestaltung dieser Übergangsprozesse unterstützen. Daher ist es notwendig, miteinander auszuloten, welche Vorbereitungen bereits während der Haftzeit vom Gefangenen oder von den einzelnen Institutionen getroffen werden können, um die Wiedereingliederung der Gefangenen zu optimieren. Die Justizvollzugsanstalten haben dafür Ansprechpartner für diese Aufgabe des Übergangsmanagements benannt, die in diesem Prozess den Gefangenen und den externen Partnern begleitend zur Seite stehen und Hilfsangebote koordinieren. Wenn Sie als Angehöriger, Behörde, Verein, Arbeitgeber oder Vermieter unterstützen möchten oder Fragen zur Entlassungssituation haben, sind Sie gern eingeladen mit uns in Kontakt zu treten.

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Frau Schönhardt

Telefon: 034327 99-0

Telefax: 034327 99-300

E-Mail: uebergangsmanagement@jvawh.justiz.sachsen.de

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