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Forschen im sächsischen Justizvollzug

Forschungsarbeiten im sächsischen Justizvollzug sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Forschungstätigkeiten im Rahmen von Bachelor-, Seminar- und Hausarbeiten können generell nicht genehmigt werden, es sei denn, sie knüpfen an eine praktische Tätigkeit im sächsischen Justizvollzug (z. B. Duales Studium, Praktikum) an. Forschungstätigkeiten im Rahmen einer Masterarbeit werden nur in besonderen Fällen (z. B. Einbindung in ein größeres kriminologisches Forschungsprojekt) genehmigt - bitte kontaktieren Sie uns (Frau Hinz, +49 341 8639-117), bevor Sie uns Unterlagen übersenden!

Das Genehmigungsverfahren für genehmigungsfähige Arbeiten im Überblick:

  1. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt für externe Forschungsarbeiten mit allen darin genannten erforderlichen Unterlagen.
  2. Wir prüfen den wissenschaftlichen und praktischen Nutzen und den Aufwand für die an der Untersuchung beteiligten Justizvollzugsanstalten und entscheiden über die Genehmigung.
  3. Von dort oder direkt von uns erhalten Sie eine Genehmigung oder Absage.

Bei bundesländer-übergreifenden Forschungsvorhaben muss der Antrag in jedem Bundesland einzeln gestellt werden. Die Kriminologischen Dienste stimmen sich dann untereinander ab. Eine Liste der Ansprechpartner aus den Bundesländern finden Sie auf der Website https://www.kriminologische-dienste.de .

Abgeschlossene Arbeiten möchten wir für die Praktiker des Justizvollzugs nutzbar machen und auf unserer Intranetseite veröffentlichen. Dazu benötigen wir Ihre Einwilligung.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie an kd@smj.justiz.sachsen.de .

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