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Qualitätssicherung

Sicherungsverwahrung / Hochrisikotäter

Die Behandlung von Sicherungsverwahrten und Inhaftierten mit angeordneter Sicherungsverwahrung dient der Verbesserung ihrer Kriminal- und Sozialprognose. Im besten Fall führt diese zur Vermeidung der (weiteren) Sicherungsverwahrung. Seit 2012 prüft der Kriminologische Dienst Behandlungsinhalte und -fortschritte in regelmäßigen Abständen und berät die Anstalten bei der Vollzugsplanung.

Mindeststandards Psychologischer Dienst

Für den sächsischen Justizvollzug wurden Mindeststandards für den Psychologischen Dienst von 2009 bis 2013 durch eine Arbeitsgruppe entwickelt und 2014 implementiert. Die Mindeststandards wurden auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen zu Prognosen und Behandlungskonzepten entwickelt. In den Standards werden Kernprozesse und Arbeitsabläufe (Verfahren, Fristen, Dokumentationsformen) definiert. Seit 2014 erfolgt auf der Grundlage der Mindeststandards eine regelmäßige Überprüfung und Begleitung der fachlichen und formellen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalten.

Expertenpool für Prognosefragen

Der Expertenpool für Prognosefragen besteht aus langjährig erfahrenen und besonders ausgebildeten forensischen Psycholog*innen. Sie zeichnen verantwortlich für die Begutachtung der Inhaftierten mit angeordneter Sicherungsverwahrung, mit lebenslanger Freiheitsstrafe und der Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung zu Fragen der Lockerungseignung. Jedes Gutachten wird in der Gruppe supervidiert.

Fachberaterpool

Der Fachberaterpool für Diagnostik von Suizidalität und Krisenintervention berät bei der Beurteilung der Eigen- und Fremdgefährdung von Gefangenen mit konkretem Verdacht auf terroristische Aktivitäten sowie bei Gefangenen mit erhöhter Fremdgefährdung. Der Fachberaterpool besteht aus entsprechend fortgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalten.

Fallberatungen

Behandlungsteams der Justizvollzugsanstalten werden durch die Mitarbeiterinnen des Kriminologischen Dienstes beraten. Inhalte der Beratungen sind das Besprechen von gesonderten Fragestellungen zu schwierigen Behandlungsverläufen oder/und Prognosestellungen, den Umgang im Stationsalltag mit auffälligen Gefangenen und Nähe-Distanz Problematiken, die besonders bei manipulativen Inhaftierten eine Rolle spielen können.

Die Fallberatungen tragen zur Handlungssicherheit der Behandler bei und sind Teil der Qualitätssicherung in den sächsischen Justizvollzugsanstalten.

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