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Aktuelle Informationen

Warnhinweis im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchauszügen

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind. Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung).

Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden. 

Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24

Gefälschte Kostenrechnungen vermeintlicher Gerichtsvollzieher im Umlauf

m Freistaat Bayern sind gefälschte Kostenrechnungen bekannt geworden, die vermeintlich von Gerichtsvollziehern stammen. Auch wenn derartige Fälle im Freistaat Sachsen noch nicht vorgekommen sind, wird empfohlen, Kostenrechnungen von Gerichtsvollziehern genau zu prüfen.

Nähere Hinweise zu den in Bayern versandten betrügerischen Schreiben finden Sie unter 
Amtsgericht München - Startseite.

Bei Zweifeln an der Echtheit einer Ihnen übersandten Kostenrechnung wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der die Kostenrechnung ausstellende Gerichtsvollzieher tätig ist.

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