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Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst der Justiz bei dem Landgericht Chemnitz ist am
30. November / 1. Dezember 2021 umgezogen.

Ab dem 1. Dezember 2021 lautet die neue Anschrift: Kaßbergstraße 14 c, 09112 Chemnitz. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.

Das neue Dienstgebäude befindet sich auf dem Grundstück hinter dem Landgericht Chemnitz und ist über die Hohe Straße (Durchgang / Torbogen zwischen den beiden Landgerichtsgebäuden) zu erreichen.

Bezogen wird ein von Ende 2018 bis November 2021 neu errichtetes, modernes und barrierefreies Bürogebäude, welches von einem privaten Investor – der CEGEWO mbH  – angemietet wird.

 

Sozialer Dienst der Justiz, Kaßbergstraße 14 c, 09112 Chemnitz
Sozialer Dienst der Justiz, Kaßbergstraße 14 c, 09112 Chemnitz  © LG Chemnitz

Aufgaben

Aufgabenbereiche

1. Bewährungshilfe / Führungsaufsicht


Das Gericht unterstellt die/den Verurteilte/n im Falle der Aussetzung einer (Rest-) Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung oder bei Anordnung einer Führungsaufsicht einem Bewährungshelfer/einer Bewährungshelferin. Die Bewährungshilfe kontrolliert die Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen und berichtet dem zuständigen Gericht über Bewährungsverlauf und Lebensführung der/des Verurteilten. Weiterhin bietet sie Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen in Problemsituationen (z.B. bei persönlichen Krisen, im Umgang mit Behörden, der Regulierung von Schulden etc.) an.

2. Gerichtshilfe

Die Gerichtshilfe erstellt nach Gesprächen mit Beschuldigten, Angeklagten und/oder Geschädigten Berichte über die Persönlichkeit, das soziale Umfeld und über die Umstände, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sein können.
Sie bietet damit eine Entscheidungshilfe für Staatsanwaltschaft und Gericht bei anhängigen Strafverfahren. Sie klärt bei Bewährungssachen ohne Bewährungshelfer sowie bei Strafvollstreckungs- und Gnadensachen die aktuelle Situation der Verurteilten und prüft aus sozialarbeiterischer Sicht z.B. die Voraussetzungen für eine positive oder negative Entscheidung durch Staatsanwaltschaft/Gericht bzw. erläutert deren zu erwartenden Folgen. Sie vermittelt gemeinnützige Arbeit bei vorläufigen Verfahrenseinstellungen und bei Bewährungsauflagen, wenn kein Bewährungshelfer bestellt wurde.

3. Täter-Opfer-Ausgleich

Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll der durch eine Straftat entstandene Konflikt zwischen Täter und Opfer aufgearbeitet werden. Ziel ist es, in der persönlichen Begegnung der Parteien im Beisein des/der Konfliktberaters/in die Interesses und Belange der Opfer zu stärken und die Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat zu konfrontieren, Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung zu finden und den persönlichen bzw. sozialen Frieden wiederherzustellen.

4. Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Das Ziel der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit anstelle uneinbringlicher Geldstrafe ist die Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Zielgruppe sind Verurteilte, die nach Erwachsenenstrafrecht per rechtskräftigen Strafbefehl oder Urteil zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und zur Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt und bewilligt bekommen haben.

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